Anzeige | Vermieter-Tipps für eine rechtssichere Betriebskostenabrechnung

7. Januar 2019


Bis zu 80 Prozent aller Betriebskostenabrechnungen in Deutschland sind fehlerhaft. Doch das muss nicht sein: Bleiben Sie als Vermieter rechtssicher mit diesen fünf Tipps von Vermietet.de.

1: Setzen Sie die tatsächliche Wohnfläche an.

 Bei der Verteilung von Betriebskosten nach Wohnfläche kommt es auf die tatsächliche Wohnungsgröße an. Der Bundesgerichtshof gab seine Ansicht in diesem Jahr auf, nach der die vereinbarte Wohnfläche maßgeblich ist, wenn diese nicht mehr als zehn Prozent von der tatsächlichen abweicht.

2: Halten Sie Fristen ein – auch wenn keine Vorauszahlungen geleistet werden

Ist der Mieter zur Zahlung von Betriebskosten verpflichtet, muss der Vermieter die Betriebskostenabrechnung auch dann innerhalb eines Jahres erteilen, wenn keine Vorauszahlungen vereinbart sind. Wird diese Frist versäumt, kann der Vermieter für das betreffende Abrechnungsjahr keine Betriebskosten fordern.

3: Versenden Sie Betriebskostenabrechnungen per Einschreiben.

Erklärt der Mieter kurz nach Ablauf der Abrechnungsfrist, er habe keine Abrechnung erhalten, kann dies für den Vermieter zum Problem werden. Falls der Vermieter die Zustellung nicht belegen kann, braucht der Mieter keine Nachzahlung zu leisten. Vermieter sollten die Betriebskostenabrechnung daher in jedem Falle als Einschreiben versenden.

4: Die Anschaffung von Rauchmeldern ist nicht umlagefähig

Die Aufwendungen für die Erstanschaffung von Rauchwarnmeldern sind keine Betriebskosten, daher darf der Vermieter diese nicht auf seine Mieter umlegen. Anschaffungskosten und Installation stellen allerdings eine Modernisierungsmaßnahme dar. Demnach kann der Vermieter die Nettokaltmiete um derzeit elf Prozent der Anschaffungskosten erhöhen.

5: Der Schutz vor Mietausfall in Ihrer Gebäudeversicherung ist umlagefähig.

Ist im Mietvertrag die Umlage auf den Mieter vereinbart, sind die Kosten eines in der Gebäudeversicherung mitversicherten Mietausfalls als Betriebskosten umlagefähig. Eine separate Mietausfallversicherung ist hingegen nicht umlegbar.

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