Axel Wittlinger in den Vorstand und zum Secretary General der CEPI gewählt

25. Januar 2023


Die CEPI ist die European Association of Real Estate Professions und wurde 1990 als Verband der Verbände in Brüssel gegründet. 32 Verbände aus 22 Ländern sind Mitglied; weitere drei Mitglieder befinden sich in Aufnahmegesprächen. Von 2015 bis 2019 stellte der IVD mit Jens-Ulrich Kießling den CEPI-Präsidenten und im Anschluss mit Burkhard Blandfort ein Board-Member. Auf der Mitgliederversammlung in Dublin/Irland wurde am 28. November 2022 nun Axel Wittlinger als Delegierter des IVD in den CEPI-Vorstand gewählt — als Secretary General. Weitere Vorstandsmitglieder sind:

President: Mr Jan Boruvka

Vice-President PAC: Mr Kosmas Theodorides (ATTICA, Greece)
Vice-President CEAB: Mr Luis de Prado (CGCAFE, Spain)
Directors (PAC): Mr Edward McAuley (SCSI, Ireland), Ms Irena Perfanova (NREA, Bulgaria), Mr Hans Van Der Ploeg (VBO, the Netherlands),
Directors (CEAB): Ms Claudine Speltz (Treasurer — CIGDL, Luxemburg), Mr Peter van Grevengoed (NVM, the Netherlands), Mr Axel Wittlinger (Secretary-General — IVD, Germany).

Die Agenda des CEPI-Vorstandes ist gut gefüllt: Spätestens mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom 1. November 2020 ist jedem Verwalter bewusst geworden, welche Bedeutung die Europäische Union/Brüssel für die europäische und damit auch für die deutsche Immobilienwirtschaft bekommt. Die Europäische Kommission, der Rat und das Parlament — in diesem Dreieck werden die Verordnungen erdacht, vielfältig diskutiert und geformt zu Verordnungen mit Bindungswirkung für alle europäischen Länder. (s. Abb.).

Die Basis des GEG Gebäudeenergiegesetzes soll in Europa fortgeschrieben werden mit der Richtlinie EPBD „The Energy Performance of Buildings Directive“. Diese überarbeitete Gebäuderichtlinie gehört zum zweiten Teil des klimapolitischen Großprojektes „Fit for 55“, mit dem die gesamte europäische Gesetzgebung in Energie- und Klimafragen neu aufgestellt werden soll. Im Wesentlichen wird gefordert, dass alle neuen Gebäude spätestens 2030 Nullemissionsgebäude sein sollten und dass bestehende Gebäude bis 2050 zu Nullemissionsgebäude umgebaut werden sollten (Stand 25. Oktober 2022).

Über eine Verschärfung oder Entschärfung der Regelungen der EPBD wird die CEPI im Januar/Februar 2023 berichten können. Zurzeit sieht es so aus, dass die Länder mehr Zeit für die Umsetzung der ehrgeizigen energetischen Ziele in der privaten Wohnungswirtschaft benötigen, das heißt, dass das Ziel eventuell über Etappen auf 2050 gestreckt wird. Andererseits ist für diese Zeitstreckung auch Widerstand von politischen Parteien zu erwarten — im Frühjahr 2023 wissen wir mehr.

Mehr Informationen finden Sie unter

www.cepi.eu