Bundesverfassungsgericht entscheidet über Mietpreisbremse

14. Dezember 2017


  • Bund muss Karlsruher Entscheidung bei Regierungsverhandlungen berücksichtigen
  • Mietpreisbremse schafft keine einzige bezahlbare Wohnung


Das Landgericht Berlin hat in zweiter Instanz zu einer Mieterklage darauf verwiesen, dass die Mietpreisbremse Vermieter ungleich behandelt. Aufgrund unterschiedlich hoher örtlicher Vergleichsmieten treffe die Mietpreisbremse Vermieter unterschiedlich stark – das sei mit dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes nicht vereinbar, schreibt das Landgericht. „Der IVD teilt die verfassungsrechtlichen Bedenken des Landgerichts“, kommentiert Schick.

Vor allem bei den anstehenden Sondierungsgesprächen zwischen CDU/CSU und SPD muss die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts unbedingt berücksichtigt werden. „Nun ist die Judikative am Zug, unter diesen Umständen kann eine Verschärfung der Mietpreisbremse kein Thema in den politischen Verhandlungen sein“, sagt Schick und erinnert an das Bundestagswahlprogramm der SPD, das eine enorme Ausweitung der Mietpreisbremse vorsah. „Ich gehe davon aus, dass die SPD die funktionierende Gewaltenteilung in unserem Land respektieren wird und bis zu einer Entscheidung in Karlsruhe keine Forderungen mit Blick auf dieses Gesetz stellen wird.“
Der IVD sieht mietrechtrechtliche Eingriffe in die Wohnungsmärkte grundsätzlich kritisch. Regulierungen haben in der Vergangenheit nicht zu mehr bezahlbarem Wohnraum geführt. Genau dieser Wohnraum sei aber dringend notwendig, um den Wohnungsmarkt zu entlasten.