Das halte ich für verfassungswidrig!

12. Oktober 2018


Bündnis 90/Die Grünen haben einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, wonach sie die Einführung des sogenannten Bestellerprinzips auch beim Kauf von Immobilien fordern. Zudem soll die Maklerprovision auf zwei Prozent gedeckelt werden.

Ein Kommentar von Uwe Bethge

Schlimm genug, dass die SPD nun wieder Vorstöße zum Bestellerprinzip auch für Immobilienkäufe wagt. Nach Auffassung der Grünen soll dann auch gleich noch die Provision für Makler gedeckelt werden. Ich halte dies für verfassungswidrig!

Eine Deckelung der Provision durch gesetzliche Vorgaben greift in das grundrechtlich verbriefte Recht der Vertragsfreiheit und Privatautonomie und damit in Art. 2 I GG ein. Grenzen der Vertragsfreiheit können zwar vom Gesetzgeber dort gezogen werden, wo der Schutz von bestimmten Personengruppen erforderlich ist. Hier kommt die Gruppe der Verbraucher und damit — wen wundert es — in erster Linie die Wählerschaft von SPD und Grünen in Betracht. Damit kann aber bereits keine Deckelung der Provision insgesamt gerechtfertigt werden. Der Schutz der Verbraucher kann nur bei Kaufverträgen relevant werden, an denen überhaupt ein Verbraucher beteiligt ist und auch nur, wenn der Verbraucher derjenige ist, der die Provision tragen soll. Eine generelle Deckelung der Provision bei allen Immobilientransaktionen dürfte jedenfalls einen nicht mehr zu rechtfertigenden Verstoß gegen Art. 2 I GG darstellen.

Was den tatsächlich „schutzwürdigen“ Verbraucher angeht, so trifft das Merkmal „schutzwürdig“ — genauso wie beim Bestellerprinzip bei Kaufverträgen — aber auch gar nicht zu. Jemand, der ein Objekt kauft, ist nicht in gleicher Weise einem übermächtigen Vertragspartner „ausgeliefert“ wie (möglicherweise manchmal) ein Wohnraummieter. Bei der Ermittlung der Finanzierung werden die Kaufnebenkosten bereits mit berücksichtigt. Sowohl für Verkäufer als auch für Käufer als potentielle Maklerkunden ist es bei einer Transaktion planbar, eine Maklerprovision zu zahlen, zumal diese ausgehandelt werden kann. Am Schutzbedürfnis fehlt es schon, weil die Parteien sich in den meisten Regionen Deutschlands die Provision ohnehin teilen. Es besteht kein Bedarf für eine gesetzliche Regulierung.

Eine Deckelung — noch dazu auf einen derart geringen Betrag von 2 % — lässt keinen Raum für eine entsprechende Anpassung je nach Schwierigkeit der Vermittlung des Objektes oder Aufwand des Maklers.

Nicht nur der Makler verliert — der Nachteil für den „schutzwürdigen“ Verbraucher liegt ebenfalls auf der Hand: der Anreiz für den Makler, besondere Serviceleistungen und eine gute Betreuung des Kunden zu gewährleisten, sinkt bei einer Deckelung des erzielbaren Einkommens. Es besteht dann auch kein Anreiz mehr für Gemeinschaftsgeschäfte, die für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Kaufvertragsparteien sorgen. Schade für den Verbraucher!

Undenkbar, was die Grünen vorhaben. Ein Preislimit gibt es sonst in der freien Marktwirtschaft doch auch nicht. Festgelegte Gebührensätze findet man vorwiegend im öffentlichen Bereich, bei Behörden, Ämtern, regulierten Berufen (z. B. Notare). Was die Grünen vorhaben, sorgt dafür, dass der überwiegende Teil eines Berufsstandes — und zwar gerade die kleineren Maklerunternehmen, die ebenfalls schützenswert sind — vom Markt verschwinden. Bei derartigen staatlichen Regularien kann von einer freien Marktwirtschaft keine Rede mehr sein.

Foto: Stadtratte