Eigentümer- und Verwalterinteressen in angemessenem Maß berücksichtigt

4. November 2020


Seit der Einführung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) im Jahr 1951 hat sich so einiges geändert – gesellschaftlich, umweltpolitisch und technisch. Es wird also höchste Zeit, das angestaubte WEG an die neuen Bedingungen anzupassen. Die Reform wurde nun vom Bundestag beschlossen und könnte noch dieses Jahr in Kraft treten. Die AIZ sprach mit Sebastian Steineke, Verbraucherschutzbeauftragter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und zuständiger Berichterstatter, über die Novellierung.

Interview von Heiko Senebald

Was war Ihnen bei dem Gesetzgebungsverfahren besonders wichtig?

Sebastian Steineke: Wir als Union haben immer auf eine grundlegende Reform gedrängt, weil das WEG deutlich veraltet und überholt ist. Mit der jetzigen Reform des Wohnungseigentumsgesetzes ebnen wir für die rund zehn Millionen Eigentumswohnungen in Deutschland den Weg in die Zukunft. Wir schaffen den Rahmen dafür, dass der massive Modernisierungsstau in vielen Anlagen aufgelöst wird und mehr in den altersgerechten Umbau oder den Einbau von Ladeinfrastruktur für Elektroautos investiert werden kann. Das Ziel war es, dass die Verwaltungen handlungsfähiger und die Abläufe einfacher werden, die Rechte der Wohnungseigentümer aber dennoch ausreichend gewahrt bleiben. Ich denke, das  haben wir mit dem Gesetz erreicht.

Welche Punkte hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eingebracht?

Neben der Einführung der Verwalterqualifizierung, die wir bereits frühzeitig im Verfahren thematisierten, haben wir uns mit unserem Vorschlag zum Beschlussquorum bei baulichen Veränderungen durchgesetzt. Ein wichtiger Punkt war für uns ebenso die Rolle des Beirats, der nun als Kontrollorgan gestärkt wird. Zudem können die Wohnungseigentümer nun beschließen, dass über einen einzelnen Beschlussgegenstand im Umlaufverfahren mit einfacher Mehrheit beschlossen werden kann. Wir sind zufrieden, dass wir diese und noch weitere Punkte im parlamentarischen Verfahren durchsetzen konnten.

Mit der Corona-Pandemie sind auch die Rufe nach mehr Digitalisierung und Vereinfachung der Abläufe größer geworden. Haben Sie diese in der WEG-Novellierung aufgegriffen?

Wir haben diese Punkte natürlich aufgegriffen und eingehend beraten. Was im Verfahren allerdings deutlich wurde: einiges war bereits nach altem Recht schon möglich. Wo noch Nachholbedarf bestand, haben wir im Gesetz nachgebessert. Die Digitalisierung wird uns auch in Zukunft immer weiter beschäftigen. Sobald sich hier weiterer Handlungsbedarf ergibt, werden wir wieder tätig.

Die Eigentümer haben zukünftig den Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter. Das Zertifikat ist über eine Prüfung bei den IHKs erhältlich. Warum führt man nicht gleich einen ordentlichen Sachkundenachweis als Berufszulassungsvoraussetzung in der Gewerbeordnung ein? Was spricht dagegen?

Wir haben immer gesagt, dass wir eine Regelung zur Verwalterqualifizierung brauchen. Der Grundsatz, dass in Zukunft jeder Wohnungseigentümer einen zivilrechtlichen Anspruch auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters erhält, wird dem vollends gerecht. In den Fällen, in denen alle Wohnungseigentümer mit dem Status quo zufrieden sind, wäre eine Berufsausübung für Verwalter ohne Prüfung bei einer gewerbeordnungsrechtlichen Berufszulassungsschranke nicht möglich. Dies kann nicht Sinn und Zweck dieser Regelung sein. Daher haben wir uns dafür entschieden, ein Qualifizierungserfordernis dann festzulegen, wenn ein (einziger) Eigentümer dies verlangt. Dies ist praxisgerecht und berücksichtigt sowohl die Eigentümer- als auch die Verwalterinteressen in einem angemessenen Maß.