Für Know-how 100 Prozent Zuschuss mitnehmen

14. Juli 2020


Digitalisierung kostet Geld. Manchmal sogar viel Geld. Für Kleinunternehmer wie Immobilienmakler, Verwalter oder Sachverständige gibt es deswegen öffentliche Fördermittel und Zuschüsse. Die beiden bekanntesten Programme des Bundeswirtschaftsministeriums sind “Go Digital” und die Förderung unternehmerischen Know-hows der BAFA. Beide Förderungen sind Zuschüsse.

Von Jan Kricheldorf

Im Programm “Go Digital” vom Bundeswirtschaftsministerium sind digital Projekte förderbar, sofern es einen Innovationsgewinn gibt. Dabei wird von der Förderung bezüglich des Digitalisierungsgrads des Unternehmens der Ist-Zustand bewertet und mit dem Soll-Zustand verglichen. Konkret bedeutet das für Webseiten beispielsweise, ob nach einem Update Defizite behoben worden sind, wie zum Beispiel das Fehlen eines Blogs, einer API, einer zielgruppengerechten inhaltlichen Ausrichtung oder eines responsiven Designs. Auch Digitalstrategien und Prozessoptimierungen in der CRM oder Makler-Software sind förderfähig. Ebenso die Suchmaschinenoptimierung und Performance-Marketing.

50 Prozent Zuschuss – Go Digital Bedingungen

Die Fördervoraussetzungen sind niedrigschwellig. Das geförderte Unternehmen darf nicht mehr als 100 Mitarbeiter beschäftigen und muss weniger als 20 Millionen Euro Umsatz im Jahr verbuchen. Das erreicht fast jedes Unternehmen der Branche, abgesehen von Banken, die makelnde Tochterunternehmen betreiben.

Die Antragstellung ist eigentlich leicht gemacht: Nur drei Formulare müssen vollständig ausgefüllt werden. Die Betonung liegt allerdings auf “vollständig”. Denn wenn Angaben fehlen oder unrichtig beantwortet sind, kann sich der Genehmigungsprozess über Monate hinziehen. Ist alles vollständig und sind die Bedingungen erfüllt, kann mit einer Genehmigung innerhalb von 6 Wochen gerechnet werden.

Go Digital bezuschusst — wenn alle Formalien erledigt sind — 50 Prozent des Nettos der Projektkosten. Das geförderte Unternehmen bezahlt auch nur 50 Prozent der Rechnung plus die Gesamtmehrwertsteuer. Der Zufluss wird direkt an das Beratungsunternehmen ausgeschüttet.

Kriterien für zu fördernde Unternehmen für Go Digital:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial
  • Beschäftigung von weniger als 100 Mitarbeitern
  • Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme des Vorjahres von höchstens 20 Millionen Euro
  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung

Weitere Informationen unter:
www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Digitale-Welt/foerderprogramm-go-digital.html

 

100 Prozent Know-how Zuschuss BAFA

Eine gute Einstiegsförderung ist die Förderung unternehmerischen Know-hows der BAFA. Denn diese Förderung ist begrenzt auf die Zeit der Corona-Krise auf 100 Prozent erhöht worden. Bezuschusst wird mit 100 Prozent klassische Unternehmensberatung. Das bedeutet, dass strategische Konzepte wie eine Digitalstrategie förderfähig sind, aber auch Entwicklungen und Innovationen, die das Unternehmen marktfähig und wettbewerbsfähig halten. Selbst Unternehmen in Schieflage mit Umsatzeinbußen werden gefördert. Startups können bis 4.000 Euro Zuschuss beantragen, Bestandsunternehmen, die länger als drei Jahre am Markt sind, bis zu 3.000 Euro Zuschuss.

Kriterien der BAFA für zu fördernde Unternehmen:

  • Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)
  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten – unabhängig vom Unternehmensalter
  • Unternehmenssitz in Deutschland
  • Zusätzlich müssen Unternehmen in Schwierigkeiten die Voraussetzungen im Sinne von Nummer 20 Buchstabe a oder Nummer 20 Buchstabe b der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (2014/249/01) in der jeweils geltenden Fassung erfüllen.
  • Als Gründungsdatum zählt bei gewerblich Tätigen der Tag der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszugs, bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt.

Zu beachten ist des Weiteren, dass Beratungen von Unternehmen, z. B. Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, der Fischerei und Aquakultur oder zu Inhalten, die gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 ausgeschlossen sind, nicht gefördert werden können.

Weitere informationen unter:

www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html