IVD plädiert für Verlängerung der Eichfristen, um Wohnnebenkosten zu senken

4. Mai 2018


Der IVD plädiert dafür, die Eichfristen für Wohnungswasserzähler deutlich zu verlängern, um Wohnnebenkosten zu senken. Außerdem sollten die unterschiedlichen Fristen von Warm- und Kaltwasserzählern harmonisiert werden. „Der Gesetzgeber sollte die aktuelle Rechtslage ändern, die nur zu mehr Bürokratie und hohen Kosten führt. Eine Neuregelung könnte unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten Gewinne und niedrigere Wohnnebenkosten in Höhe von jährlich deutlich mehr als 500 Millionen Euro erzielen“, so Markus Jugan, Vize-Präsident des IVD und Vorsitzender des Bundesfachausschusses Immobilienverwalter.

 

Jugan weiter: „Auf einem ohnehin angespannten Wohnungsmarkt dürfen die Vermieter und Mieter nicht noch zusätzlich mit hohen Kosten belastet werden – die noch dazu völlig unnötig sind. Warmwasserzähler müssen nach deutschem Eichrecht nach fünf und Kaltwasserzähler nach sechs Jahren ausgetauscht werden. Dabei sprechen sich wissenschaftliche Studien für eine deutliche Erhöhung der Fristen aus. Aus unserer Sicht könnten die Fristen auf 15 bis 20 Jahre verlängert werden.“

Der IVD-Vizepräsident erinnert an eine Studie des Hamburg Instituts. „Knapp ein Jahr nach Veröffentlichung der Untersuchung ist der Gesetzgeber leider immer noch nicht aktiv geworden. Dabei liegen die Fakten auf dem Tisch: Im Rahmen der Studie haben Stichproben gezeigt, dass die gängigen Wasserzähler auch nach zwanzig Jahren Betrieb zu ca. 95 Prozent noch zu sehr genauen Messergebnissen innerhalb der eichrechtlichen zulässigen Fehlergrenzen führen“, so Jugan.

Die Kosten für den Zählerwechsel in Höhe von je ca. 120 Euro stünden in keinem Verhältnis zu den Kosten für etwaige Fehlmessungen durch die Zähler. Selbst im für die Praxis unrealistischen Fall, dass ein Wohnungswasserzähler von Beginn an eine Fehlmessung in Höhe von 10 Prozent zu Ungunsten eines Mieters misst, seien die Mehrkosten für einen Zählerwechsel höher als die aufgrund der Fehlmessung zu viel entrichteten Wasserkosten.

Der IVD-Vizepräsident macht darauf aufmerksam, dass die deutschen eichrechtlichen Anforderungen im internationalen Vergleich sehr streng ausgelegt sind. In einigen europäischen Ländern gebe es keine Eichfristen für Wasserzähler, in anderen hätten die Eichfristen eine Dauer von mehr als 15 Jahren. Bei einer Verlängerung der Nutzungsdauer von Wasserzählern auf ein Niveau wie in Frankreich (18 Jahre) oder Nordamerika (17 Jahre) könnten Kosten in Höhe von deutlich mehr als 500 Millionen Euro jährlich eingespart werden.