Klares Bekenntnis zu einem echten Sachkundenachweis und faire Spielregeln

29. Juli 2022


Die Mitgliederversammlung des IVD hat am 2. Juni 2022 in Bochum ein starkes Votum in Richtung Berufszulassungsregelung und fairen Wettbewerb abgegeben. Zudem haben die Mitglieder einstimmig eine Beitragserhöhung mitgetragen.

Mit einer klaren Mehrheit setzte die Mitgliederversammlung die Leitplanken für die politische Arbeit des Verbandes im Zusammenhang mit der Einführung eines Sachkundenachweises für Makler und Verwalter. Dem gefassten Beschluss zufolge soll sich der IVD für einen echten Sachkundenachweis einsetzen, der  folgende Rahmenbedingungen erfüllt:

  • Alle Inhaber einer Gewerbeerlaubnis nach §34c GewO, die keine einschlägige Berufsausbildung als Immobilienkaufmann/-frau, Immobilien(fach)wirt/in oder kein immobilienwirtschaftliches Studium absolviert haben, sollen einen Sachkundenachweis zu erbringen haben.
  • Ebenfalls dem Nachweis der Sachkunde gleichgestellt soll eine kaufmännische oder juristische oder technische Ausbildung sein, wenn
    diese einhergeht mit einer mindestens fünfjährigen einschlägigen Berufserfahrung als Makler oder Verwalter.

So lautet der Auftrag der Mitgliederversammlung an den Bundesvorstand für die politischen Beratungen des Sachkundenachweises. Derzeit zeichnet sich allerdings nicht ab, dass die Ampel-Regierung sich diesem Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag prioritär zu wendet.

Die Mitgliederversammlung distanzierte sich von Unternehmen, die das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten durch Nachlässigkeit und bewusst gesetzeswidrig umgehen. Anlass für den Antrag des Bundesfachausschusses Makler war ein NDR-Beitrag, bei dem Versuche, Verkäuferprovisionen über Kickbacks oder Tippgeberprovisionen entgegen der Gesetzeslage zu reduzieren, nicht komplett ins Leere liefen.

Um solchen Fällen künftig vorzubeugen, stimmte die Mitgliederversammlung einstimmig dem Antrag zu, der eine entsprechende Resolution (siehe unten) in die IVD-Standesregeln integriert.

Erstmals seit der 2004, als der IVD aus den Traditionsverbänden VDM und RDM hervorgegangen ist, wird zum 1. Januar 2023 eine Beitragserhöhung wirksam. Es handelt sich hierbei um den Beitragsanteil des Bundesverbandes, der sich um 40 Euro pro Jahr und Mitglied erhöht. Die Beitragserhöhung staffelt sich nach verschiedenen Mitgliedsarten. IVD-Vizepräsident und Schatzmeister Axel Quester machte in diesem Zusammenhang unter anderem auf das stetig steigende Engagement des Bundesverbands auf allen politischen Ebenen, vor allem auch auf der europäischen Ebene, und auf die notwendige Schaffung einer neuen Referentenstelle für Klima-, Energie- und Stadtentwicklung aufmerksam. Die Mitglieder bestätigten die Arbeit des Bundesverbandes mit einem einstimmigen Votum für die Beitragsanpassung.

Bildnachweis: IVD