Um Wohneigentum zu fördern, stehen verschiedene Vorschläge im Raum. Ein Instrument wäre die Senkung der Grunderwerbsteuer oder zumindest die Einführung situativer Freibeträge. Wie die meisten guten Ideen scheint aber auch dieser Vorschlag im Laufe der Zeit in einer politisch halbherzigen Diskussion zu versickern. Auch bei der Erbschaftsteuer ist politisches Handeln notwendig.
Von Jürgen Michael Schick, IVD-Präsident
Der Traum vom Eigenheim geht gegenwärtig für immer mehr Menschen nicht mehr in Erfüllung. Die Schere geht zunehmend auseinander zwischen denjenigen, die eine eigene Wohnung oder ein Haus ihr Eigentum nennen, und denjenigen, die sich das nicht mehr leisten können.
Ein unhaltbarer Zustand, der dringend die politischen Verantwortlichen auf den Plan rufen müsste. Eine Forsa-Umfrage aus dem vergangenen Jahr zeigt: Ein Großteil der Mieter will lieber in den eigenen vier Wänden leben als zur Miete. Jeder zweite Deutsche hält demnach selbst genutztes Wohneigentum für die beste Form der Altersvorsorge. Mehr als zwei Drittel der Deutschen wünschen, dass der Staat Wohneigentum besser fördert.
Dabei hat die Politik verschiedene Hebel, um es den Menschen zu erleichtern ein Eigenheim zu erwerben. So wurde vergangenes Jahr diskutiert, ein Programm zur Eigenkapitalergänzung zumindest für Ersterwerber aufzulegen. Leider ist diese Initiative offenbar mal wieder in den Schubladen des Bundeswirtschaftsministeriums verschwunden. Ein weiteres Instrument wäre die Senkung der Grunderwerbsteuer oder zumindest die Einführung situativer Freibeträge, etwa für den Ersterwerb. Die ersparte Summe würde dem Eigenkapital zugute kommen.
Doch auch hier zeigt sich ein wiederkehrendes Muster: In einem Kompetenz- und Kompensationsgerangel zwischen Bund und Ländern werden diese Pläne verschleppt, anstatt sie zügig zu realisieren. Daher sollte nach Auffassung des IVD an dieser Stelle das Grundgesetz geändert und die Befugnis zur Einführung eines Freibetrags den Ländern übertragen werden.
Zum Hintergrund: Bei der Einführung eines Freibetrags handelt es sich nicht um eine Festlegung des Steuersatzes, sondern um die Regelung der Bemessungsgrundlage. Hier liegt die Gesetzgebungsbefugnis beim Bund.
Da sich durch die Einführung von Freibeträgen die Bemessungsgrundlage verringert, würde sich das übrigens für jene Bundesländer, die von der Möglichkeit eines Freibetrags Gebrauch machen, im Rahmen des Länderfinanzausgleichs zu ihren Gunsten auswirken. Eine allgemeine Senkung des Steuersatzes der Grunderwerbsteuer durch die Länder hingegen wäre im Hinblick auf den Länderfinanzausgleich für das betreffende Bundesland von Nachteil.
Bereits erworbenes Eigentum zu schützen ist hingegen Thema bei der Erbschaft – ein höchst emotionales Thema, das in Deutschland mittlerweile gesamtgesellschaftliche Relevanz hat. Erblasser und Erben sollten sich in Deutschland auf den uneingeschränkten Schutz des Eigentums verlassen können. Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurde bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer aber eine höhere steuerliche Bewertung von Grundstücken eingeführt, sowohl für Ein- und Zweifamilienhäuser als auch für Mehrfamilienhäuser.
Zum Ausgleich für diese Mehrbelastung sollten die persönlichen Freibeträge in Paragraph 16 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) deutlich angehoben werden. Konkret fordern wir die Erhöhung der Freibeträge um 50 Prozent und die Anhebung des Bewertungsabschlags auf 25 Prozent. Nur dadurch kann der nominelle Anstieg der Preise durch die Inflation und die höhere Bewertung aufgrund des Jahressteuergesetzes 2022 ausgeglichen werden.
Letztlich steckt hinter allem die Frage, wie die politischen Kräfte eigentlich zur Bildung von Wohneigentum durch breite Bevölkerungsschichten stehen. Ist sie tatsächlich ein Ziel geblieben, reichen die politischen Lippenbekenntnissen nicht aus. Wirksames Handeln ist das Gebot der Stunde!
Foto: © interactimages/Depositphotos.com