Neues BMF-Schreiben zur Steuerermäßigung für haushaltsnahe Leistungen nach § 35 a EStG

15. Juni 2017


Am 9.11.2016 hat das BMF ein neues Schreiben zur Steuerermäßigung für haushaltsnahe Leistungen nach § 35 a EStG veröffentlicht (IV C 8 – S2296-b/07/1003:008). Darin hat das BMF die seit dem letzten Schreiben vom 10.1.2014 ergangene Rechtsprechung sowie das Schreiben vom 10.11.2015 eingearbeitet. Im Ergebnis wird der Umfang der begünstigten erweitert. Von Hans-Joachim Beck

Wichtig ist insbesondere, dass das BMF den Begriff des Haushalts in Zukunft weiter fasst und darunter nunmehr auch das angrenzende Grundstück erfasst, sofern die erbrachte Leistung dem eigenen Grundstück dient. Dies hat zur Folge, dass die Kosten für den Winterdienst auch insoweit begünstigt sind,  wie er auf dem öffentlichen Gehweg vor dem Grundstück erbracht wird.

Den vollständigen Beitrag von Hans-Joachim Beck, Leiter der Steuerabteilung des IVD, lesen Sie in der aktuellen Juniausgabe der AIZ. S.50/51