Reform der Grundsteuer: Scholz-Plan könnte zu deutlich steigenden Steuern führen

28. November 2018


Der Immobilienverband IVD warnt davor, die Pläne für eine wertabhängige Bemessungsgrundlage bei der Reform der Grundsteuer weiterzuverfolgen. „Die Pläne aus dem Bundesfinanzministerium könnten zu deutlich steigenden Steuern führen. Gerade angespannte Wohnungsmärkte würden zusätzlich belastet. Die Entlastung, die die Bundesregierung im Mietrecht verspricht, würde konterkariert“, sagt IVD-Präsident Jürgen Michael Schick.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will heute seine Reformpläne den Länderkollegen vorstellen. Im Vorfeld der Konferenz wurde bekannt, dass Scholz eine wertabhängige Bemessungsgrundlage favorisiert, wonach die Mieten, der Bodenwert und das Alter des Gebäudes berücksichtigt werden sollen.

„Der Plan des Bundesfinanzministers würde zu einem bürokratischen Albtraum werden“, so Schick, denn alle Wohnungen in Deutschland müssten neu bewertet werden. Der IVD-Präsident weiter: „Darüber hinaus kann die vom Ministerium versprochene Aufkommensneutralität nicht eintreten. Denn aufgrund der kleinteiligen Gemeindestruktur in Deutschland wird es kaum möglich sein, flächendeckende Ausgleichseffekte zu garantieren. Die Folge wäre ein teilweise erheblicher Anstieg der Grundsteuer gerade dort, wo die Mieten in den letzten Jahren gestiegen sind: In den Metropolen und Ballungszentren. Strukturschwächere Gemeinden wiederum werden geringere Grundsteuereinnahmen durch höhere Hebesätze zu kompensieren versuchen. Der dynamische Mietmarkt würde die Bemessungsgrundlage zudem stetig erhöhen.“ Ein Anstieg der Grundsteuer könnte nur verhindert werden, indem man das Heberecht der Gemeinden abschafft und der Bund etwaige Steuermindereinnahmen der Gemeinen ausgleichen würde.

Der Vorschlag des Bundesfinanzministers hätte fatale Auswirkungen. Da die Grundsteuer als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt wird, würden gerade in den bereits angespannten Mietmärkten die Mietbelastung noch steigen. „Es wäre ironisch, wenn die Bundesregierung mit den derzeit diskutierten Verschärfungen im Mietrecht den Anstieg der Wohnkosten begrenzen und gleichzeitig mit der Grundsteuerreform die eigenen Bemühungen konterkarieren würde“, so Schick.

Die Pläne provozierten die Diskussion um die Umlegbarkeit der Grundsteuer. Der IVD warne davor. „Dann wäre die Rentabilität vieler Immobilieninvestitionen fraglich, weil ein Ausgleich durch eine Erhöhung der Miete oder die Vereinbarung einer höheren Miete bei Neuvermietung nicht möglich sind. Auch der Neubau von Wohnung wäre gefährdet, weil die Gefahr besteht, dass wegen der hohen Mietnebenkosten die erforderliche Bruttomiete vom Mieter nicht mehr gezahlt wird“, sagt Schick.

Aus Sicht des IVD kann nur eine wertunabhängige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer verhindern, dass sich das Wohnen in den guten Lagen verteuert. „Hierzu bietet es sich an, die Fläche des Bodens und die Nutzfläche des Gebäudes als Maßstab heranzuziehen, was auch verfassungsrechtlich unbedenklich wäre. Bei dem jetzt vom Bundesfinanzministerium vorgeschlagenen Modell sieht das anders aus“, so Schick.

Foto:David McBee