Regulierung sticht Wohnungsbauförderung

13. September 2019


Die Große Koalition hat sich auf ein neues Wohnpaket geeinigt. Darin finden sich vergleichsweise wenige Ansätze zum Wohnungsbau, aber dafür umso mehr Regulierungen – unter anderem der Maklerprovision. Zudem hat sich das Bundesverfassungsgericht zur Mietpreisbremse geäußert.

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Mietpreisbremse, Bauland, Makler­provision: Die Spitzen von CDU, CSU und SPD haben sich in einem Koalitionsausschuss am 18. August 2019 auf ein weitreichendes Maß­nahmenpaket im Bereich Wohnen geeinigt. Dabei setzt die Große Koalition einerseits unter anderem auf eine erneute Verschärfung des Miet­rechts und versucht andererseits, den Wohnungsbau zu fördern. Alle Maß­nahmen im Überblick.

Maklerprovision

Die Maklerprovision für die Vermittlung einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses soll künftig bundesweit reguliert werden. Die Große Koalition plant, dass die Vertragspartei, die den Makler beauftragt hat, mindestens so viel Provision zahlen muss wie die andere Partei. Die nicht beauftragende Partei soll ihren Provisionsanteil zudem erst dann zahlen müssen, nachdem die beauftragende Partei ihren Anteil nachweislich beglichen hat. Wenn beide Parteien den Makler beauftragen, soll die Provision hälftig geteilt werden. Die Möglichkeit der Doppeltätigkeit bleibt damit erhalten.

Das Bestellerprinzip für Kaufimmobilien, das insbesondere die SPD gefordert hatte, sowie ein Provisionsdeckel, wie ihn die Grünen ins Spiel gebracht hatten, werden demzufolge nicht kommen. Mit der Regulierung der Maklerprovision will die Große Koalition nach eigenen Angaben die Erwerbsnebenkosten für Wohnungskäufer senken. Im beschlossenen Maßnahmenpaket der Großen Koalition ist jedoch keine Rede von einer etwaigen Reform der Grunderwerbsteuer oder einer Umsetzung der im Koalitionsvertrag der Bundesregierung angekündigten KfW-Bürgschaft.

Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse wird verlängert. Das ursprüngliche zum 1. Juni 2015 in Kraft getretene Gesetz gab den Bundesländern die Möglichkeit, in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten die Mietpreisbremse per Rechtsverordnung für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren anzuwenden. Dieser Zeitraum soll nun um fünf Jahre erweitert werden, sodass die Rechtsverordnungen bis spätestens Ende 2025 gelten können.

Darüber hinaus wird die Mietpreisbremse noch einmal verschärft. Wenn Vermieter gegen die Mietpreisbremse verstoßen, sollen Mieter rückwirkend für 2,5 Jahre die Möglichkeit haben, zu viel gezahlte Miete zurückzuverlangen. Für diese rückwirkende Rückzahlung müssen Mieter den Verstoß gegen die Mietpreisbremse spätestens 2,5 Jahre nach dem Beginn des Mietverhältnisses rügen.

Vergleichsmiete

Der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete soll von vier auf sechs Jahre erweitert werden. Somit finden künftig ältere Mietverträge Eingang in die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete als zuvor. Faktisch wird dies dazu führen, dass die Vergleichsmiete in Zukunft langsamer ansteigen wird.

Umwandlungen

Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen sollen nach dem Willen der Großen Koalition erschwert werden. Details, wie dies geschehen soll, sind noch nicht bekannt. Bis Ende 2019 soll die Bundesregierung unter Einbeziehung der Länder und Kommunen einen Gesetzentwurf vorlegen.

Wohnungsbau

Neben den zahlreichen Regulierungen hat die Große Koalition außerdem beschlossen, die Mobilisierung von Bauland zu unterstützen. Die im September 2018 in Kraft getretene BImA-Verbilligungsrichtlinie, nach der Kommunen unter anderem Preisnachlässe auf Grundstücke des Bundes an Dritte weitergeben können, soll auf das Bundeseisenbahnvermögen übertragen werden. Zudem sollen weitere Grundstücke der Deutschen Bahn für den Wohnungsbau mobilisiert werden. Ebenfalls für mehr Bauland soll sorgen, dass die Bundesregierung 100 Millionen Euro zusätzlich für die Reaktivierung von Brachflächen zur Verfügung stellen soll.

Unter Bezugnahme auf die Empfehlungen der Baulandkommission, in der auch der Immobilienverband IVD mitgearbeitet hat, soll außerdem ein Gesetzentwurf erarbeitet werden, der die Möglichkeiten zur Schließung von Baulücken verbessert. Dafür und für die neue Baugebietskategorie „Dörfliches Wohnen“, durch die ländliche Regionen gefördert werden sollen, soll das Baugesetzbuch geändert werden.

Das Bundesverfassungsgericht

Kurz nach dem Stattfinden des Koalitions­­ausschusses und dessen Beschluss zu einer Verlängerung der Mietpreisbremse hat sich das Bundesverfassungsgericht zu dem umstrittenen Instrument geäußert und es für verfassungsgemäß erklärt. Dem Karlsruher Gericht zufolge widerspricht die Mietpreisbremse weder der Eigentumsgarantie noch der Vertragsfreiheit und dem allgemeinen Gleichheitssatz.

Die Reaktionen

Die vom Koalitionsausschuss beschlossenen Maßnahmen zur Mobilisierung von Bauland wurden in Wirtschaft und Verbänden einhellig gelobt. Dass die Förderung des Wohnungsbaus jedoch gleichzeitig mit weiteren Regulierungen einhergeht, die Investitionen in Wohnraum unrentabler und schlechter planbar machen, sorgt in der Immobilienbranche weitestgehend für Kopfschütteln. So teilte IVD-Präsident Jürgen Michael Schick mit: „Am Beispiel Berlin zeigt sich am besten, was passiert, wenn man sich in der wohnungspolitischen Diskussion auf immer neue Regulierungen — wie beispielsweise den Mietendeckel — konzentriert: Investoren werden abgeschreckt, Bauaufträge werden storniert und Kleinvermieter werden bestraft.“ (ivd)

Foto: © magann / Depostiphotos.com