Schimmelbefall vermeiden — mit System vorgehen

2. Mai 2022


Besser wärmedämmende Fenster senken den Luftaustausch. Schimmelbefall in Wohnungen kann die Folge sein. Abhilfe schafft effektives manuelles Fensterlüften, gegebenenfalls kombiniert mit richtig bemessenen lüftungstechnischen Maßnahmen. TÜV SÜD empfiehlt, Lüftungskonzepte auf den Bedarfsfall auszurichten. Das verhindert Schäden, spart Kosten und bietet Rechtssicherheit. Tipps für Bauherren und Immobilienverwalter.

Von Martin Wenning und Manuel Demel

Um Lüftungswärmeverluste zu minimieren, müssen Wohngebäude laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) möglichst luftdicht sein. Erforderlich ist aber ein Mindestluftwechsel, der den Feuchteschutz der Bausubstanz sicherstellt und damit einem Schimmelbefall entgegenwirkt. Die Anforderungen an die dafür benötigten Luftwechselraten sind im DIN-Fachbericht 4108-8 und der Lüftungsnorm DIN 1946-6:2019-12 festgelegt. Der DIN-Fachbericht schließt das manuelle Fensterlüften in Kombination mit Lüftungsanlagen ein. In der Lüftungsnorm hingegen wird händisches Fensterlüften nicht berücksichtigt.

Differenziert betrachten und Bauphysik einbeziehen

Grundsätzlich muss immer ein Lüftungskonzept erstellt werden, wenn neu gebaut wird und wenn im Bestand eine Modernisierung mit lüftungstechnischer Relevanz, zum Beispiel ein Fensteraustausch, durchgeführt werden soll. Sinnvoll ist dabei eine differenzierte Betrachtung des Bauwerks, der typischen Nutzungsweise und Belegung sowie der Qualität der Wärmebrücken. Die „wörtliche“ Anwendung der Lüftungsnorm DIN 1946-6 kann zu nicht akzeptablen beziehungsweise nicht akzeptierten Zuständen führen. Dazu zählen unter- oder überdimensionierte Systeme, die entweder Schimmelbefall verursachen oder nicht wirtschaftlich sind. Um das zu vermeiden, sollte aus Sicht von TÜV SÜD ein bauphysikalisch fundiertes Lüftungskonzept nach DIN-Fachbericht 4108-8 mit nutzungsabhängiger Auslegung unter Berücksichtigung eines zumutbaren manuellen Fensterlüftens erstellt werden.

Bauphysikalische Berechnungen in Kombination mit Messungen vor Ort ergeben ein klares Bild, ob zum Beispiel bei einem aus rechtlicher Sicht zumutbaren Lüftungsverhalten Schäden an vorhandenen Wärmebrücken zu erwarten sind. Bauherren und Immobilienverwalter erhalten damit eine belastbare Entscheidungsgrundlage, wirtschaftliche und der Situation angepasste Empfehlungen sowie eine rechtssichere Ausgangsbasis, wer zukünftige Schäden durch Schimmelbefall zu verantworten hat.

Mit System vorgehen

Beim Erstellen eines bedarfsorientierten Lüftungskonzepts hat sich ein schrittweises und systematisches Vorgehen bewährt:

  • Bei Sanierungsmaßnahmen Besichtigung vor Ort
  • Dämmeigenschaften der Bauteile ermitteln
  • alternativ: Wärmedämmqualität abschätzen
  • Wärmebrücken lokalisieren (im Winter mit Hilfe der Thermografie) Wärmebrücken und Möbelpositionen mittels Thermografie bewerten
  • alternativ: Wärmebrücken zwei- und dreidimensional berechnen
  • die für die Wärmebrücken zulässige relative Luftfeuchtigkeit ermitteln
  • die vorhandene bauliche Luftwechselrate und die erforderliche händische Fensterlüftung bestimmen
  • die vorhandene Ausführung bewerten: Überströmöffnungen, Lüfterleistung messen, Schachtlüftung beurteilen und bei den Maßnahmen berücksichtigen
  • sinnvolle und wirtschaftliche lüftungstechnische oder sonstige Maßnahmen empfehlen.

Fallbeispiel: Lüftungskonzept auf Basis eines Schadensgutachtens

Wie nach Begutachtung eines Schadensfalles mit Schimmelbefall ein Lüftungskonzept geplant und umgesetzt werden kann, zeigt das folgende Beispiel aus der Prüfpraxis von TÜV SÜD. In einem 1968 erstellten Mehrfamilienhaus wurden im Jahr 2000 die nördlichen Fenster im Gäste-WC, Schlafzimmer und in der Küche ausgetauscht. In diesen Räumen wurde Schimmelbefall im Bereich der Fensteranschlussfugen, des Fenstersturzes und an der Außenwand hinter Schränken und Gardinen festgestellt (siehe Abb. oben). Im Rahmen des Schadensgutachtens sollte geklärt werden, ob das Nutzerverhalten, eine schlechte Wärmedämmung oder eine zu dichte Wohnung die Schäden verursacht haben. Bei der Prüfung ergab sich folgende Ausgangslage:

  • Ruhige Wohnlage: keine Einschränkung beim Fensterlüften.
  • Badezimmertür: Das Türblatt wurde durch die Hausverwaltung ausgetauscht. Es besitzt Zargendichtungen, kein Lüftungsgitter und praktisch keinen Unterschnitt.
  • Lüfterleistung im innenliegenden Bad: Zum Schadenszeitpunkt wurde der Lüfter vom Mieter ausgestellt. Der Filter war verschmutzt. Nach einer Filterreinigung betrug die Grundlüftung bei geöffneter Badezimmertür 47 m³/h und bei geschlossener Badezimmertür (keine Lüftungsgitter) nur 37 m³/h (Laufzeit 15 Stunden am Tag).
  • Sonstige Innentüren: keine Zargendichtungen vorhanden, Unterschnitt
    0 mm bis 2 mm. 2017 wurden in den nördlichen Fenstern ein Paar Fensterfalzlüfter pro Flügel nachgerüstet.
  • Schlafzimmer: Dort schliefen zum Schadenszeitpunkt drei Personen (Eltern mit Baby). Luftdichtheit n50 = 1,5 h-1 (Blower-Door-Messung). Die elastische Verfugung zur Fensterbank war entfernt.
  • Thermografie: Temperaturfaktoren ∫Rsi ≥ 0,54 bei den Fensteranschlussfugen und ansonsten ∫Rsi ≥ 0,68. Sie sind baualterstypisch.
  • Raumklimamessungen: Es wurde erheblich weniger als dreimal am Tag und nicht effektiv über Fenster gelüftet. Bei im Basisbetrieb befindlichen Badlüfter wird die Trocknung der Wohnung unterstützt. Die Raumluftfeuchtigkeit war mit im Mittel 50 bis 65 Prozent schimmelpilzkritisch erhöht.

 

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Eule

 

Die Berechnung des Lüftungskonzepts zeigte, dass trotz des Fensteraustauschs auch bei ganztags geschlossener „dichter“ Badezimmertür unter Zugrundelegung eines zumutbaren Nutzerverhaltens die Grundlüftung ausreicht, um einen Schimmelbefall an den in Rede stehenden Bauteilen zu vermeiden. Schadensursächlich waren das Abschalten des Badlüfters, das unzureichende manuelle Fensterlüften sowie dicht vor den Außenwänden aufgestellte Gegenstände. Als bauliche Verbesserung wurde empfohlen, ein Lüftungsgitter beim Badezimmertürblatt und Fensterfalzlüfter auch im zurzeit nicht als Schlafraum genutzten Kinderzimmer anzubringen.

 

Bildnachweis: Tüv Süd