Schritt für Schritt in eine elektrische Zukunft

20. April 2022


Dem Ausbau von Lademöglichkeiten in der Wohnungswirtschaft kommt eine zentrale Bedeutung zu. Zugleich sehen sich die Akteure in der Wohnungswirtschaft einer steigenden Nachfrage nach Lademöglichkeiten an privaten Stellplätzen konfrontiert. Berücksichtigt man den Hochlauf der E-Mobilität, ist das aber nur der Anfang. Was beim Aufbau einer Lade-Infrastruktur zu beachten ist.

Dieses Jahrzehnt steht ganz im Zeichen der CO2-Einsparung. Die Mobilitätswende wird dazu einen nicht unerheblichen Anteil leisten. Der Wechsel von Fahrzeugen mit konventionellem Verbrennungsmotor auf Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb ist politisch und gesellschaftlich angestimmt und nach heutigem Stand unumkehrbar.

Schon jetzt hat die Mehrheit der Automobilkonzerne die Einstellung der Produktion von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor für 2030 und folgende Jahre angekündigt. Nach einer neuen Studie von McKinsey haben bereits heute 51 Prozent der Kunden in Deutschland bei ihrem jüngsten Autokauf ein Elektroauto ernsthaft in Erwägung gezogen und bis 2030 sollen in Europa drei Viertel der Neuwagen elektrisch sein. Nach konservativen Prognosen wird bereits 2027 jeder fünfte PKW ein elektrisch betriebenes Fahrzeug sein.

E-Fahrzeuge werden zum Standard

Man darf also davon ausgehen, dass zukünftig zumindest in den mittleren und gehobenen Objekten die Nutzer das Vorhandensein einer Lademöglichkeit für ihr E-Fahrzeug als Standard voraussetzen. So wie heute niemand in einem mehrstöckigen Objekt danach fragt, ob ein Aufzug vorhanden, Kabelfernsehen, Breitbandanschluss mit Gigabit-Anbindung oder eine moderne Heizungsanlage vorhanden ist.

Die Investition in die Erweiterung der Energie-Infrastruktur einer Liegenschaft mit Lade-Infrastruktur ist damit eine Investition in die Zukunft und trägt zur Steigerung des Immobilienwertes, Attraktivität und Vermarktbarkeit einer Liegenschaft bei.

Neues WEG erleichtert die Schaffung einer Ladeinfrastruktur

Um Rechtssicherheit für Eigentümer und Mieter zu schaffen, wurden vom Gesetzgeber bereits Anpassungen am Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie am Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) vorgenommen. Die Reform des WEG Ende 2020 brachte in erster Linie Erleichterungen für bauliche Maßnahmen, mit denen der Ausbau einer Lade-Infrastruktur gefördert werden soll. So sind etwa Beschlüsse zu baulichen Veränderungen am Gemeinschaftseigentum nun grundsätzlich mit einfacher Mehrheit möglich.

Jeder Eigentümer kann zudem entsprechende bauliche Veränderungen verlangen, die dem Laden von E-Autos dienen. Im GEIG werden unterdessen konkrete Vorgaben zum Ausbau der Leitungs- und Lade-Infrastruktur im Gebäudebereich gemacht. In neuen Wohnhäusern mit mehr als zehn Stellplätzen muss demnach jeder Stellplatz über die notwendige Leitungsinfrastruktur verfügen. Gleiches gilt im Fall von größeren Renovierungen von Bestandsgebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen.

 

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Eule

Aufbau einer Lade-Infrastruktur

Doch bevor mit dem Aufbau einer Lade-Infrastruktur — sowohl in Bestandsimmobilien als auch in Neubauten — begonnen wird, gibt es folgende wesentliche Punkte zu beachten.

1. Bevor eine konkrete Umsetzungsplanung beginnen kann, ist eine Bedarfsermittlung durch eine gezielte Fragestellung bei den Eigentümern und Mietern hilfreich.

2. Um ein schlüssiges Konzept und eine effiziente Ladelösung konzeptionieren zu können, sind für den Planungsbeziehungsweise Elektrotechnikdienstleister Informationen rund um das Gebäude und den gewünschten Ausbau notwendig.

3. Nach Erfassung des Status quo sowie des geplanten Ausbaus und nach Begutachtung der Unterlagen wird durch einen Fachelektriker der Installationsaufwand für eine Umsetzung konkretisiert.

4. Im Vorfeld ist für die Liegenschaft zu ermitteln, wie viele Ladestationen mit welcher Gesamtladeleistung betrieben werden können, ohne dass es zu einer Überlastung kommt.

5. Auf Basis der berechneten minimalen und maximalen Leistungsreserven wird die Ladeleistung entsprechend der Anzahl der Stellplätze ermittelt.

6. Das Umsetzungskonzept, bestehend aus den vorherigen Schritten, sollte stets zukunftsgerichtet sein und einen bedarfsgerechten Aufbau der Infrastruktur ermöglichen.

7. Nach dem Beschluss der Eigentümergemeinschaft wird gemeinsam der erforderliche Umfang — ganzheitliche Konzeptumsetzung oder Ausbaustufen —der Installationsarbeiten festgelegt.

8. Nach der Errichtung der Grundinfrastruktur ist diese bereit zur Nutzung. Der Betrieb kann beispielsweise von einem Full-Service-Anbieter erbracht werden.

 

Foto: © slavun/Adobestock.com