Schwierige Verhandlungen beim Thema Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen

25. Mai 2020


Der Thüringer CDU-Bundestagsabgeordnete Volkmar Vogel ist seit zwei Monaten der neue Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat. Er trat die Nachfolge von Marco Wanderwitz an, der im Zuge der Regierungskrise in Thüringen neuer Ostbeauftragter der Bundesregierung wurde. Vogel gehört dem Deutschen Bundestag seit 2002 an und gilt als ausgewiesener Fachmann für die Bereiche Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Umwelt. Der 61-Jährige trat sein neues Amt in einer wahrlich schwierigen Zeit — zu Beginn der Corona-Krise — an. Die AIZ sprach mit ihm über die derzeitigen Herausforderungen.

Interview von Heiko Senebald

AIZ: Die Corona-Pandemie lähmt die Wirtschaft. Wie hart wird es den Wohnungsmarkt treffen?

Volkmar Vogel: Die Folgen der Corona-Krise sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar. Aber eines ist klar: Wohnen ist nicht nur eine soziale Frage, sondern vor allem auch ein Grundbedürfnis der Menschen. Ohne Wohnung wäre die Gefährdungslage jedes einzelnen und für dessen Umfeld gerade in der Pandemie noch größer. Deshalb ist es wichtig, dass der Wohnungsmarkt stabil bleibt. Deshalb hat die Bundesregierung mit dem Hilfspaket schnell und pragmatisch reagiert. Mit dem verschärften Kündigungsschutz schützen wir Mieter, die aufgrund der Corona-Pandemie ihre Miete nicht zahlen können. Auf der anderen Seite wollen wir dafür sorgen, dass auch Vermieter liquide bleiben und ihren Verpflichtungen nachkommen können.

Dass das Corona-Hilfspaket schnell verabschiedet wurde, war natürlich wichtig und richtig. Allerdings zeigt es auch ein paar Mängel auf. Wo wird jetzt nachjustiert?

Das Gesetz musste mit heißer Nadel gestrickt werden, es wurde innerhalb weniger Tage auf den Weg gebracht. Dafür gebührt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der beteiligten Bundesministerien großer Dank. Neben den Mietern müsse wir aber auch die Vermieter, insbesondere die Kleinvermieter im Blick behalten.

Private Kleinvermieter sind mit Abstand die größte Gruppe unter den Vermietern. Unternehmen der Wohnungswirtschaft sowie gewerblich tätigen privaten Vermietern stehen die Hilfsprogramme im Rahmen des Corona-Schutzschildes offen. Für kommunale Wohnungsunternehmen sowie private und öffentliche Wohnungsgenossenschaften und andere gemeinnützige Akteure gibt es ein Sonderprogramm der KfW, das um die Finanzierung von Betriebsmitteln erweitert wurde.

Nicht gewerblich vermietende Privatpersonen haben jedoch derzeit keinen Zugang zu den finanziellen Hilfsprogrammen des Corona-Schutzschirms. Gerade die privaten Kleinvermieter sind aber auf die Mieteinnahmen angewiesen, so dass Mietrückstände innerhalb weniger Monate zu Liquiditäts- und Zahlungsproblemen führen. Deshalb haben wir gemeinsam mit den Ländern und Kommunen intensiv daran gearbeitet, zum Beispiel die Antragsstellung für Wohngeld und Kosten der Unterkunft zu vereinfachen.

Auch andere staatliche Hilfen, wie etwa Zuschüsse für Kleinstunternehmer und Soloselbstständige und die starke Ausweitung des Kurzarbeitergeldes für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tragen dazu bei, dass es erst gar nicht zu Mietausfällen kommt. Zudem können private Kleinvermieter unter bestimmten Voraussetzungen den Zahlungsaufschub bei Verbraucherdarlehen und bei anderen Dauerschuldverhältnissen in Anspruch nehmen. Die Bundesregierung beobachtet die weitere Entwicklung auch mit Blick auf gegebenenfalls zusätzlich erforderliche Maßnahmen für private Kleinvermieter sorgfältig.

Wie schätzen Sie momentan die Lage auf dem Wohnungsmarkt aufgrund der Pandemie ein?

Ein sicherer Faktor sind die knapp 50 Prozent, die im Wohneigentum leben. Zudem können wir froh sein, dass wir in Deutschland einen ausgeglichenen Wohnungsmarkt haben, der von kommunalen Wohnungsunternehmen und Genossenschaften über große gewerbliche Vermieter bis hin zu privaten Kleinvermietern reicht. Letztere machen etwa zwei Drittel des gesamten Wohnungsmarktes aus. Mit dieser breitgefächerten Struktur lässt sich eine solche Krise, in der wir uns gerade befinden, deutlich leichter bewältigen. Diese Marktsituation müssen wir erhalten.

Es gab zuletzt positive Entwicklungen bei den Baugenehmigungszahlen für Wohnungen. Ist dieser Schwung in Gefahr, weil Investitionen im Zuge der Corona-Krise verschoben werden und Bauprojekte abgebrochen werden könnten?

Derzeit wird auf den Baustellen weitergearbeitet. Das liegt auch daran, dass in der Bauwirtschaft pragmatische Menschen arbeiten, die mit schwierigen Situationen umgehen können.

Das unterstützt der Bund, indem er weiter investiert. Die Planungen und Ausschreibungen werden per Erlass des Bundesinnenministeriums fortgesetzt. Es kommt jetzt darauf an, dass alle Vergabestellen — auch die Länder und Kommunen — dafür Sorge tragen, dass die Bauprojekte weiterhin gut abgearbeitet werden, dass Abschlagszahlungen erfolgen und Schlussrechnungen möglichst zügig geprüft werden. Was den gewerblichen Bereich betrifft, mache ich mir Sorgen, dass aufgrund von Umsatzeinbrüchen unter Umständen wichtige Investitionen verschoben werden.

In Krisenzeiten sind Wohnimmobilien eine sichere Anlage, ein Schutzschild, ein vertrauter Rückzugsort und Heimat vor allem für private Selbstnutzer. Die Union setzt sich für die Förderung von Wohneigentum ein. Das Baukindergeld ist ein voller Erfolg. Aber es läuft Ende 2020 aus. Was kommt danach?

Es ist aktuell nicht vorgesehen, das Baukindergeld über das Jahr 2021 hinaus fortzusetzen. Über eine Neuauflage muss in der kommenden Legislaturperiode entschieden werden. Es ist jetzt Sache der Parteien, in ihren Wahlprogrammen dieses oder ein ähnliches Programm zur Unterstützung besonders für Familien mit Kindern auf den Weg zu bringen. Es hat sich gezeigt, dass das Baukindergeld ein Erfolg ist und so oder in ähnlicher Form fortgesetzt werden sollte.

Die Befreiung von der Grunderwerbsteuer oder auch Freibeträge wären eine Möglichkeit, Ersterwerber von Wohneigentum zu unterstützen. Im Koalitionsvertrag ist ein Prüfauftrag festgeschrieben. Warum geht es hier nicht weiter?

Für mich als Baupolitiker ist das ein wichtiges Thema. Es ist im Koalitionsvertrag verankert. Ob die Koalition bis zum Ende der Legislaturperiode noch zu einem Ergebnis kommt, bleibt abzuwarten. Die Grunderwerbsteuer ist eine wichtige Stellschraube bei Maßnahmen zur Förderung von Wohneigentum.

Der Eigentumserwerb scheitert häufig am mangelndem Eigenkapital. Jetzt hört man, dass die Banken die Eigenkapital-Anforderungen nach oben schrauben. Umso wichtiger wäre jetzt das KfW-Bürgschaftsprogramm?

Ja, mit dem neuen Bürgschaftsprogramm der KfW soll für Familien ein Anteil der Kauf- oder Baukosten abgesichert werden. Das Thema ist auch im Koalitionsvertrag verankert; dies ist aber noch nicht zum Abschluss gekommen. Doch wir bleiben dran.

Ich möchte an dieser Stelle aber auch auf die Erhöhung der Wohnungsbauprämie ab 2021 verweisen, die wir auf den Weg gebracht haben. Diese trägt ebenfalls dazu bei, die Eigenkapitalsituation zu verbessern. Die staatliche Förderung steigt auf zehn Prozent. Außerdem erhöhen sich die Prämien für das Sparvolumen. Der Sparbetrag wird für Ledige von 512 Euro auf 1.024 Euro und für Verheiratete von 700 Euro auf 1.400 Euro verdoppelt. Angehoben werden auch die Einkommensgrenzen für die Förderberechtigten — von bislang 25.600 Euro zu versteuernden Jahreseinkommen auf 35.000 Euro für Alleinstehende und von 51.200 Euro auf 70.000 Euro für Verheiratete. Auch für den Erwerb von Anteilen an einer Bau- und Wohnungsgenossenschaft wird es einen höheren Prämiensatz geben.

Die Bundesregierung hat vor, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu erschweren. Einerseits werden Milliarden Euro mit dem Baukindergeld investiert, um Familien in Wohneigentum zu bringen. Andererseits wird mit dem vorliegenden Vorhaben die Eigentumsbildung signifikant erschwert. Wie kann dieser Widerspruch aufgelöst werden?

Die Bundesregierung unterstützt die Bildung von Wohneigentum, egal ob es hierbei um den Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses geht. Auch Genossenschaftsanteile sind ein Stück weit Wohneigentum. Wir brauchen aber auch ausreichend Mietwohnungen. Das ist das Spannungsfeld, in dem wir uns bewegen. Deshalb sind die Verhandlungen schwierig. Ausschließen wollen wir, dass über Umwandlung subjektiv je nach politischer Lage entschieden wird. Es kommt darauf an, objektive Kriterien festzulegen, zum Beispiel für Quartiere mit nachweisbar angespanntem Wohnungsmarkt. Neben der örtlichen sollte für das Umwandlungsverbot auch eine zeitliche Begrenzung festgelegt werden. Die Kriterien, die für die Mietpreisbremse zugrunde gelegt werden, können für die Verhandlungen sicher hilfreich sein.

Mit der WEG-Reform bekommen die Immobilienverwalter mehr Kompetenzen, Pflichten und Verantwortung. Das alles ist ohne eine einschlägige Aus- und permanente Weiterbildung nicht zu bewältigen. Wie stehen Sie zu einem gesetzlich verankerten Sachkundenachweis für Verwalter?

Wenn man bedenkt, welche Werte und Vermögen von Eigentümern in die Hände von Immobilienverwaltern oder Verwaltungsunternehmen gegeben werden, dann ist es schon wichtig, dass diese Aufgabe an bestimmte Kriterien geknüpft ist und auch belastbare Zertifikate erfordert. Von daher begrüße ich einen Sachkundenachweis für Verwalter. Die Verhandlungen in diese Richtung laufen derzeit intensiv zwischen den beteiligten Ressorts. Wir hoffen, dass wir hier nach der Pandemie auch weiterkommen. Im Übrigen wird auch Immobilienmaklern Vermögen anderer Leute anvertraut. Wenn es einen Sachkundenachweis für Verwalter geben sollte, brauchen wir auch eine ähnliche Regelung für Makler.

 

Foto: © Büro Volkmar Vogel