Versicherungen 2.0

30. November 2018


Internet-Nutzung und Digitalisierung sind in der modernen Arbeitswelt kaum mehr aufzuhalten. Parallel verursachen ungebetene Hacker-Angriffe Jahr für Jahr gravierendere Schäden in den Unternehmen der Immobilienwirtschaft. Die Kosten der Schadensbehebung nehmen schnell bedrohliche Ausmaße an, zumal es in den klein- und mittelständischen Betrieben dafür oft weder finanzielle Mittel, noch klar definierte Krisenmanagement-Pläne gibt.

Von Florian Enders

Cyber-Versicherungen können zumindest die finanziellen Folgen einer Attacke lindern und bieten innerhalb des Versicherungsschutzes wertvolle Assistance-Dienstleistungen. Die Cyberversicherung versteht sich somit mehr als Dienstleitungspolice als ein reiner monetärer Ausgleich im Schadenfall.

Waren Cyber-Policen bis vor kurzem noch vergleichsweise teuer und boten überschaubare Leistungen, so hat sich inzwischen ein funktionierender Markt mit regem Wettbewerb ausgebildet. Versicherbar sind neben Drittschäden (Verletzung von Datenschutzgesetzen etc.) vor allem die Eigenschäden infolge einer Attacke, zum Beispiel:

  • Wiederherstellungskosten für Daten, Software und IT-Systeme;
  • Cyber-Bedrohung/Erpressung und Lösegeldzahlungen für die Herausgabe wichtiger Unternehmens- und Kundendaten;
  • Computer-Betrug;
  • Mehrkosten und Ertragsausfälle durch Betriebsunterbrechungen;
  • IT-Forensik (Ursachenforschung, Bestimmung des Schadensausmaßes);
  • Cyber-Rechtsschutz und Rechtskosten für die juristische Aufarbeitung von Vorfällen;
  • Benachrichtigungskosten nach den Datenschutzgesetzen;
  • Reputationsmaßnahmen und Kosten für Krisenmanagemen

Tipp 1: Die Cyber-Versicherung wächst derzeit rasant und wird in wenigen Jahren zur Standard-Absicherung von Dienstleistungsbetrieben gehören. Nutzen Sie die mittlerweile günstigen Angebote zur Ergänzung Ihres Versicherungsschutzes. Eigene Präventionsmaßnahmen gehen jedoch stets vor – die Versicherung kann nur den materiellen Schaden ersetzen, nicht aber den Fortbestand der Kundenbeziehungen und damit des Unternehmens garantieren. Hierfür sind weiterhin strategische Investitionen in die IT- und Datensicherheit gefragt.

Tipp 2: Beachten Sie, dass die Verwaltung von Drittgeldern in den meisten Cyber-Versicherungen nicht unter den Computer-Betrug fällt. Ein solcher Schaden ist üblicherweise über die Vertrauensschadenversicherung abgesichert.

Foto: vchal