Versicherungsschutz in Zeiten der Corona-Krise

16. Mai 2020


Die Corona-Krise bedeutet massive Einschnitte in unser aller Leben – ob privat oder beruflich. Beides ist dabei untrennbar miteinander verbunden, wie sich anhand dieser beispiellosen Situation zeigt. Tagtäglich erreichen die Funk-Experten derzeit Fragen zur Versicherbarkeit von Umsatzeinbußen oder zu den Risiken aus dem Home-Office-Betrieb. Die AIZ gibt Antworten auf die häufigsten Fragen.

Von Johann Ulferts

Die häufigste Frage lautet, ob Umsatzeinbußen infolge der Corona-Restriktionen versichert sind. Die Antwort lautet zumeist nein.

Umsatzeinbußen durch Corona-Maßnahmen

Umsatzeinbußen sind zwar regelmäßig dann versichert, wenn sie auf einer Betriebsunterbrechung beruhen, Grund der Unterbrechung muss dann aber ein Sachschadenereignis sein, zum Beispiel ein Brand oder ein Unwetter. Ansonsten lassen sich Umsatzeinbußen auch im Rahmen einer Cyber-Versicherung absichern. Maßgeblich dafür ist erneut das Bestehen einer Betriebsunterbrechung, dieses Mal aber verursacht durch eine Informationssicherheitsverletzung, zum Beispiel eine Cyber-Attacke. Hiernach also greifen beide Versicherungslösungen nicht bei den Corona-Maßnahmen.
Spezielle, exponierte Branchen (zum Beispiel Krankenhäuser, Lebensmittelproduzenten und Gastronomiebetriebe) konnten Versicherungsschutz für solche Fälle erhalten; die Rede ist von der Betriebsschließungs-Versicherung. Diese schützt vor den Folgen von Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz, und damit auch vor Umsatzeinbußen. So zum Beispiel wenn sich in entsprechenden Betriebsstätten meldepflichtige, gefährliche Keime oder Viren ausbreiten. In diesen Fällen handelt es sich allerdings auch um branchenimmanente Risiken, die entsprechende Unternehmen unmittelbar betreffen. Naturgemäß wollten die Betriebsschließungs-Versicherer damit aber nicht die Folgen von Pandemien versichern. Über den Deckungsumfang der Betriebsschließungs-Versicherung ist auch vor diesem Hintergrund Streit darüber entbrannt, ob denn das Coronavirus den Versicherungsschutz im Einzelfall tatsächlich auslöst.

Grundsätzlich besteht für Unternehmen aber dennoch die Möglichkeit, Umsatzeinbußen infolge sachschaden-unabhängiger Ursachen zu versichern („Non-Damage-Business-Interruption-Versicherung“). Es handelt sich dabei allerdings um individuelle, komplexe und kostenintensive Versicherungslösungen, die zumeist für international tätige Unternehmen Anwendung finden. Risiken infolge der Corona-Maßnahmen sind aktuell jedoch auch hierüber nicht mehr versicherbar.

Risiken für Geschäftsführer

Viele Unternehmensleiter mussten in diesen Tagen entscheiden, ob die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Home Office heraus arbeiten sollen oder doch weiter ins Büro kommen dürfen – und unter welchen Bedingungen. Tatsächlich ist bei dieser Fragestellung ein entschlossenes Handeln angezeigt. Einerseits, um für alle Beteiligten ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten, andererseits, um damit der eigenen Haftung vorzubeugen. Auch müssen und mussten Kundenveranstaltungen, Dienstreisen oder Messen frühzeitig abgesagt oder neu terminiert werden, um insbesondere unnötigen Kostenrisiken oder gar behördlichen Verfügungen zuvorzukommen.

Und auch wenn der Gesetzgeber gerade die Organhaftung mit der vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht entschärft hat, nämlich bis zum 30. September 2020, so muss hier in finanziell kritischen Situationen dennoch ganz genau hingeschaut und protokolliert werden. Es sollen damit nämlich nur jene Unternehmen geschützt werden, die einzig aufgrund der Corona-Krise in eine finanzielle Schieflage geraten sind. Ob dies jeweils der Fall war, wird schon in wenigen Monaten heftig diskutiert werden. Hier sollten Unternehmensleiter wachsam sein.

Veranstaltungsausfälle

Dass Veranstaltungen abgesagt werden, ist inzwischen die Regel, nicht mehr die Ausnahme. Hoffentlich ändert sich das bald wieder. Die Krise verdeutlicht aber, wie sinnvoll und praxisrelevant es ist, Veranstaltungsausfälle abzusichern. Auch unabhängig von der Corona-Krise sollte im Veranstaltungsbudget ein Posten für diese Versicherungslösung vorhanden sein. Etwa um Ausfälle aufgrund übertragbarer Krankheiten, durch Verfügungen von hoher Hand, Terror-Risiken oder schlicht den Ausfall eines Key-Speakers kompensieren zu können.

Sicher im Home-Office arbeiten

Das Arbeiten im Home-Office ist derzeit eine viel genutzte und sinnvolle Möglichkeit zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs. Was aber in diesen Zeiten nicht vergessen werden darf, ist, dass auch zu Hause sämtliche Regelungen zum Schutz der Unternehmens- und Kundendaten einzuhalten sind. Wie so oft nutzen Kriminelle gerade in Krisenzeiten die ungeordnete Lage, um noch einfacher an Daten und Gelder zu gelangen. Deswegen sollten Sie im Home-Office insbesondere auf folgende Punkte Wert legen:

  • Endgeräte, wie Laptops und Smartphones, sollten auf dem aktuellen Sicherheitsstand sein.
  • Nutzen Sie ausschließlich Firmengeräte, die über ein VPN (Virtual Private Network) mit dem Unternehmensnetzwerk verbunden sind.
  • Sperren Sie Ihre Endgeräte bei vorübergehender Nicht-Nutzung auch zu Hause konsequent, etwa wenn Sie den Platz verlassen.
  • Speichern Sie keine Unternehmens-/Kundendaten auf Ihren privaten Geräten oder in Ihren privaten E-Mail-Postfächern.
  • Implementieren Sie einen Prozess zum Umgang mit unseriösen E-Mail-Eingängen. Derzeit verstecken sich viele Kriminelle hinter vermeintlichen Mail-Adressen der WHO oder des Robert-Koch-Instituts, um auf diese Weise Schadsoftware einzuschleusen.

Ausblick

Die Corona-Krise, die hoffentlich bald beendet sein wird, wird der Digitalisierung einen weiteren Schub verleihen. Dies wird insbesondere die alternativen, uns inzwischen aber doch vertrauten Arbeitsplatzkonzepte betreffen. Zudem erstarkt die Bedeutung des klassischen Risikotransfers. In Bezug auf mögliche Risiko-Szenarien darf und wird es dabei nach Corona keine Grenzen mehr geben.

Cyber-Attacken haben sicher das Potenzial für ein künftiges, ansatzweise vergleichbares Schadenausmaß. Hier sollten Unternehmen nun frühzeitig ansetzen, um für den Fall der Fälle vorbereitet zu sein.

 

Foto: © opolja/Stock.Adobe.com