Vorsicht Abmahnung!

9. November 2023


Die Impressums-Angaben auf der eigenen Webseite

von Leif Peterson

Richtige und vollständige Informationen über das eigene Unternehmen gehören verpflichtend auf jede Webseite. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Paragraphen 5 des Telemediengesetzes (TMG). Leider werden die Informationspflichten von vielen Unternehmern nicht ernst genug genommen, obwohl im Falle eines Verstoßes nicht nur wettbewerbsrechtliche Abmahnungen drohen, sondern auch Geldbußen bis zu 50.000 Euro, da es sich zusätzlich um eine Ordnungswidrigkeit handelt (§ 11 Abs. 2 Nr. 2 TMG). Das Impressum sollte daher stets auf Vollständigkeit und Aktualität geprüft werden.

Alle Webseitenbetreiber, die Dienstleistungen über das Internet anbieten, müssen folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar halten: den Namen und die Anschrift der Geschäftsniederlassung, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, den Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen, eine Telefonnummer (gebührenfrei), E-Mail-Adresse, Webseiten Adresse und gegebenfalls Faxnummer, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde. Dabei ist immer die aktuell zuständige Behörde anzugeben. Nach einem Umzug an einen Ort, für welchen die bisherige Aufsichtsbehörde nicht mehr zuständig ist, ist die nunmehr zuständige Behörde anzugeben. Auch die Anschrift der Behörde ist anzugeben, wobei darauf zu achten ist, dass bei einer Adressänderung der Behörde diese im Impressum ebenfalls geändert wird, das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das die Firma eingetragen ist, und die entsprechende Registernummer, die Umsatzsteueridentifikationsnummer oder die Wirtschafts-Identifikationsnummer, bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.

Die vorgenannte Pflicht erstreckt sich nicht nur auf die eigene Homepage, sondern auch auf den Auftritt auf allen anderen Webseiten, wie zum Beispiel Immobilienportale oder soziale Netzwerke wie Instagram oder Facebook. Außerdem muss auf die Streitbeilegungsplattform der EU verlinkt werden. Dabei muss ein Link auf die Adresse

http://ec.europa.eu/consumers/odr/

leicht zugänglich auf der Internetseite veröffentlicht werden — sinnvollerweise im Impressum. Der Link muss zwingend anklickbar sein, so dass der Nutzer mit einem Mausklick direkt dorthin verlinkt wird.

IVD-Mitglieder müssen zudem darüber informieren, dass der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband e. V. mit Beteiligung des Verbandes Privater Bauherren e. V. (VPB) eine Schlichtungsstelle nach Maßgabe des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) eingerichtet hat. Vor der Schlichtungsstelle können unter anderem Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mitgliedern des IVD in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Dabei sind auf der eigenen Homepage die Anschrift des Ombudsmanns und Kontaktmöglichkeiten mitzuteilen. Außerdem muss eine Verlinkung auf die Webseite des Ombudsmanns angebracht werden. Die Impressums-Informationen sind leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten. Der elektronische Verweis muss zu einer Unterseite führen, auf der die Pflichtangaben unmittelbar, das heißt ohne weitere Zwischenschritte leicht lesbar wahrgenommen werden können. Eine Verlinkung unter dem Button „Impressum“ genügt, nicht jedoch dann, wenn die Verlinkung in sehr kleiner, blasser und drucktechnisch nicht hervorgehobener Schrift am unteren Ende der betreffenden Seite platziert ist.

 

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