Was sind konkret die Pflichten?

16. Dezember 2019


Immobilienmakler müssen über ein wirksames Risikomanagement verfügen. Dieses beinhaltet eine Risikoanalyse und die Einhaltung einer Vielzahl von Sicherungsmaßnahmen. Neben Schulungen und Richtlinien ist die Kundenidentifizierung von besonderer Relevanz. Diese muss bereits bei „ernsthaftem (Kunden-)Interesse“ erfolgen.

Bei natürlichen Personen ist die Identität des Kunden über ein Ausweisdokument zu prüfen. Idealerweise wird hierzu ein separater Kundenidentifizierungsbogen genutzt (und archiviert).

Bei der Identifizierung einer juristischen Person muss anhand eines aktuellen Auszugs eines amtlichen Registers (zum Beispiel Handelsregister) der Vertragspartner identifiziert werden.

In allen Fällen ist der sogenannte „wirtschaftlich Berechtigte“ zu ermitteln. Das gilt auch beim Kauf für einen Dritten.

Zu prüfen, ob es sich bei dem Vertragspartner oder dem wirtschaftlich Berechtigten um eine „Politisch Exponierte Person“ (PEP) handelt, ist anschließend der letzte Schritt.
Letztlich übergeordnet besteht die grundsätzliche Pflicht, bei einem Geldwäscheverdacht unverzüglich eine Verdachtsmeldung abzugeben.

Was wird sich ändern?

Ab 2020 erfasst das Gesetz auch die Vermittlung von Miet- oder Pachtverträgen mit einer monatlichen Höhe von mind. 10.000 €.

Wer kann helfen?

Das GwG bietet die Auslagerung auf Dritte an. Als Partner des IVD kann Kerberos Sie bei der Umsetzung unterstützen. Weitere Informationen unter www.kerberos-cms.com.

 

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