Welche Schulungen sind für Makler und Verwalter und welche für MitarbeiterInnen Pflicht?

24. Januar 2020


Der Jahreswechsel ist der richtige Zeitpunkt, um die Weiterbildungsverpflichtung und die erforderlichen Schulungen in den Makler- und Verwalterbüros glatt zu ziehen. Wie hängen eigentlich Weiterbildungsverpflichtung und Pflichtschulungen zusammen?

Von Sven R. Johns, Rechtsanwalt

Das sind die wichtigsten Vorgaben:

  1. Immobilienmakler und Wohnverwalter — auch die MitarbeiterInnen in den Büros — müssen je 20 Stunden Fortbildung in drei Jahren nachweisen.
  2. Der Nachweis muss erstmals zum Jahresende 2020 auf Anforderung der Aufsichtsbehörde erbracht werden.
  3. Die jährlichen Pflichtschulungen zur DSGVO und zum GwG (für Makler) sollten in den Nachweis zur Weiterbildung aufgenommen werden.

Den Pflichtschulungen wird in den Immobilienbüros häufig nicht genug Aufmerksamkeit geschenkt. Dabei können sowohl die Aufsichtsbehörden Datenschutz als auch Geldwäsche den Nachweis der Einhaltung der jährlichen Weiterbildung in diesen beiden Feldern verlangen.

MitarbeiterInnen einmal im Jahr zur DSGVO und GwG schulen

Alle MitarbeiterInnen in Maklerbüros müssen einmal im Jahr im GwG und in der DSGVO geschult werden. Dafür bieten sich insbesondere betriebsinterne Weiterbildungen an, die von allen MitarbeiterInnen besucht werden können.

Während die Pflichtschulungen für alle MitarbeiterInnen durchgeführt werden müssen, unterliegen alle MitarbeiterInnen, die in der Kundenbetreuung berufsspezifische Aufgaben wahrnehmen, der Weiterbildungsverpflichtung aus § 34c GewO und § 15 b MaBV. Auch hier sind die Unternehmen in der Pflicht, diese Schulungen für die betreffenden MitarbeiterInnen zu ermöglichen.

Betriebsinterne Weiterbildungsmaßnahmen

Es empfiehlt sich, dass Immobilienfirmen für die Fortbildung der MitarbeiterInnen auch betriebsinterne Weiterbildungen einzusetzen. Das kann auch über Webinare erfolgen. Webinare allein erfüllen als „begleitetes Selbststudium“ die Anforderungen an die Weiterbildungsverpflichtung nicht, denn es fehlt die Lernkontrolle am Ende.

Mit einer formrichtigen Einladung und Teilnahmebestätigung können aber Webinare als betriebsinterne Weiterbildung für alle Mitarbeiter eingesetzt werden. Sowohl für die jährliche Fortbildung zur DSGVO als auch für die Schulung im Bereich Geldwäscheprävention gibt es geeignete Weiterbildungsangebote, die unter www.datenschutz.immobilien gebucht werden können. Dort kann auch eine Anfrage für eine hausinterne Schulung hinterlegt werden. Ihre Fragen zur Weiterbildungsverpflichtung und den Pflichtschulungen können Sie uns gern senden.

Termine

  • 08.01.2020 – Was Immobilienfirmen 2020 unbedingt zur DSGVO wissen müssen
  • 28.01.2020 – Löschung von Daten nach DSGVO
  • 05.02.2020 – DSGVO und Immobilienwerbung
  • 19.02.2020 – Pflichtschulung GwG

 

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