Welche Versicherungen jeder Makler braucht

29. September 2018


Ohne Versicherungen können Immobilienmaklern schon kleine Fehler teuer zu stehen kommen. Versicherungsvertreter Florian Glaab verrät im AIZ-Interview, auf welche Versicherungen Sie nicht verzichten dürfen.

Interview von Johanna Böhnke

Welche Versicherungen sollte ein Immobilienmakler auf jeden Fall haben?

Wie jede Berufsgruppe sind auch der Immobilienmakler tagtäglich verschiedensten Gefahren ausgesetzt. Wenn einem Makler ein Fehler unterläuft, kann er für den hieraus entstehenden Schaden haftbar gemacht werden. Diesen Schadensersatzansprüchen kann er mit zwei Policen entgegenwirken. Wenn es sich um einen Personen- oder Sachschaden handelt, dann ist die Betriebshaftpflichtversicherung die richtige Wahl, bei einem reinen Vermögensschaden (z.B. Beratungsfehler) die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Diese beiden Policen bilden die Basis. Weiterhin kann der Immobilienmakler sich natürlich auch gegen Eigenschäden absichern. Seine Büroeinrichtung z.B. sollte er über eine Betriebsinhaltsversicherung schützen, das ist quasi das Gegenstück zur privaten Hausratversicherung. Darüber hinaus ist auch eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll. Gerade seit der Einführung der DSGVO ist es ratsam, eine Rechtsschutzversicherung inkl. Strafrechtsschutz — Baustein zu haben. Ebenso ist der Firmen — Vertrags — Rechtsschutz eine sinnvolle Ergänzung. Dieser ermöglicht die gerichtliche Durchsetzung geschlossener Verträge, also im Falle des Immobilienmaklers die Durchsetzung seines Courtageanspruchs. Sie sehen, es gibt einige Policen, die man abschließen kann. Grundsätzlich sollte der Immobilienmakler — um auf die Frage zurück zu kommen — aber auf jeden Fall eine Vermögensschaden- und eine Betriebshaftpflichtversicherung haben.

Wird mit dem Thema Versicherungen oft zu leichtsinnig umgegangen und auf notwendige Versicherungen verzichtet?

Das passiert tatsächlich immer wieder. Es gibt schon einige Makler, denen wir die Notwendigkeit der Haftpflichtversicherung erläutern müssen. Viele Menschen denken natürlich dass Sie keine Fehler machen. Da es aber in Deutschland jedem Menschen freisteht, andere wegen eventueller Fehler zu belangen, kommt es im Bereich der Haftpflichtversicherung gar nicht unbedingt auf ein Verschulden an. Wenn der Kunde nicht schuldhaft gehandelt hat, dann wehrt die Versicherung die gestellten Ansprüche im Sinne des Kunden ab. Aber auch das kostet Zeit und vor allem Geld. Daher halte ich es für höchst leichtsinnig auf den Haftpflichtversicherungsschutz zu verzichten.

Was ist der verrückteste Versicherungsfall im Immobilienbereich mit dem Sie bisher zu tun hatten?

Da fällt mir tatsächlich ein Beispiel aus der Immobilienbranche ein. Ein Makler, oder eine Maklerin, das weiß ich nicht mehr, zeigte dem Interessenten ein Einfamilienhaus. Während der Besichtigung von Zimmer zu Zimmer kam die Besichtigungsgruppe dann von der Küche in die angeschlossene Garage. Ganz stolz wollte der Immobilienmakler das elektrische Garagentor präsentieren, das von innen zu öffnen geht. Er wusste dabei aber leider nicht, dass das Auto des Kaufinteressenten vor dem Tor stand und das elektrische Schwingtor lief somit gegen das Auto und beschädigte die Stoßstange. Ich war nicht dabei, aber die Stimmung des Kaufinteressenten ist danach rapide gesunken und er hat das Haus auch nicht verkauft.

Woran erkenne ich eine gute Versicherung?

Das ist eine schwierige Frage. Beim Privatkunden würde ich sagen erkennt man eine gute Versicherung natürlich an Bewertungen im Internet und einer möglichst niedrigen Beschwerdequote bei der BAFIN oder dem Ombudsmann. In der Immobilienbranche würde ich auf jeden Fall eine Versicherungsagentur oder einen Versicherungsmakler empfehlen, der auf die Branche spezialisiert ist. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung können viele verkaufen, interessant sind hierbei aber die Sonderbedingungen die dem Kunden geboten werden. Als Immobilienmakler sollte man auf eine unbegrenzte Nachhaftung achten. Beim Wechsel der Versicherung ist auch wichtig, dass die übernehmende Versicherung notfalls ablaufende Nachthaftungszeiten der Vorversicherung übernimmt, sodass keine Lücke im Versicherungsschutz entstehen kann. Was auch nicht viele Kunden wissen ist, dass ein gebundener Versicherungsvertreter für den Kunden mehr Sicherheit bietet als ein Versicherungsmakler, da er laut VVG (Versicherungsvertragsgesetz) als Auge und Ohr der Gesellschaft gilt. Das heißt, falls diesem ein Fehler unterläuft steht das Versicherungsunternehmen hinter dem Vertreter wie auch andere Unternehmen hinter einem fest angestellten Mitarbeiter stehen.

Foto:RomoloTavani