Wenn das Garagentor unerwartet aufschwingt…

21. Januar 2020


In ihrem Beruf haben es Immobilienmakler und -verwalter in der Regel mit hohen Vermögenswerten zu tun. Selbst wenn sie alle Fehler und Unglücke vermeiden, sind sie doch nicht vor Forderungsansprüchen Dritter gefeit. Im Interview mit der AIZ erzählt Geschäftsführer Florian Glaab aus seinen langjährigen Erfahrungen als Versicherungsvertreter.

Interview von Mujan Rasuli

AIZ: Welche Veränderungen gab es in den letzten Jahren bei Versicherungen für Makler und Verwalter?

Florian Glaab: Grundsätzlich kann man sagen, dass es beim Versicherungsbedarf für Immobilienmakler keine großen Änderungen in den letzten Jahren gegeben hat. Durch die Versicherungspflicht für Hausverwalter, die letztes Jahr in Kraft getreten ist, ist natürlich im Bereich der Vermögensschadenhaftpflicht etwas Bewegung in den Markt gekommen. Hier profitieren natürlich auch die Makler vom sinkenden Prämienniveau. Es ist daher ratsam, bestehende Policen ab und an überprüfen zu lassen.

In welcher Situation benötigt ein Makler welche Versicherung?

Der Immobilienmakler benötigt in den verschiedensten Situationen die Hilfe von Versicherungen. Dies kann in der Form sein, dass er sich mittels einer Haftpflichtversicherung (Vermögensschaden- oder Betriebshaftpflichtversicherung) gegen Forderungsansprüche wehren muss, die an Ihn gestellt werden.

Auf der anderen Seite kann es natürlich genauso sein, dass er eigene Ansprüche (z.B. Courtageansprüche) mittels einer Rechtsschutzversicherung durchsetzen möchte. Oder es wird in sein Büro eingebrochen, er verliert einen Schlüssel und so weiter. Beispiele gibt es hierfür viele.

Warum versichern sich Makler aus Ihrer Sicht häufig ungenügend?

Wir bekommen im Alltag oft zu hören, dass Makler keine Versicherung benötigen, weil sie „korrekt arbeiten“. Dies möchte ich natürlich niemandem absprechen. Dennoch ist niemand davor gewappnet von Dritten — seien es Kunden oder sogar Interessenten die gerne Kunden geworden wären — schadensersatzpflichtig gemacht zu werden. Hier haben wir schon die wildesten Anschuldigungen gehört beziehungsweise gelesen. Daher ist es — meiner Meinung nach — keine Lösung, keine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zu haben, da es nicht nur um die Zahlung von Ansprüchen sondern auch um die Abwehr unberechtigter Ansprüche geht.

Was ist bei der Wahl einer Versicherung zu beachten?

Bei der Wahl der Versicherung würde ich — vor allem im Firmenbereich — empfehlen auf die Beratungsqualität und Fachkompetenz des Vermittlers zu achten. Der Markt der Versicherer für Immobilienmakler, Hausverwalter und Gutachter ist weitaus kleiner und aufgrund der Spezialisierungen nicht so gut vergleichbar als zum Beispiel der Markt für KFZ-Versicherungen. Daher ist es hier besonders wichtig, dass man einen Berater findet, der die Anforderungen der Branche kennt und für die jeweilige Situation die richtige Police empfehlen kann.

Welcher Fall ist für Sie besonders plakativ, in dem eine Versicherung einem Makler oder Verwalter zugutekam?

Da gibt es einige Fälle. Beispielsweise wurde uns mal folgender Versicherungsfall gemeldet: Ein Immobilienmakler hat mit Kaufinteressenten ein Einfamilienhaus umfänglich besichtigt. Der Weg führte die Besichtigungsgruppe durch die Küche und die Speisekammer in die direkt verbundene Garage. Dort wollte der Makler das elektrische Garagentor präsentieren.

Es handelte sich hierbei um eines der Tore, die aufschwingen und nicht sektional nach oben fahren. Das aufschwingende Tor beschädigte laut knirschend das vor dem Tor geparkte KFZ des Kaufinteressenten. Der Makler hat das Haus in diesem Termin zwar nicht verkaufen können, aber wenigstens wurde die Stoßstange des Kaufinteressenten von der Versicherung bezahlt.

 

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