AIZ-Parteien-Check zur Bundestagswahl 2017: Nicola Beer, FDP-Generalsekretärin

1. September 2017


8 Fragen an…

Nicola Beer, FDP-Generalsekretärin

„Wir wollen ein Volk der Eigentümer statt Volkseigentum.“ Das sagt FDP-Generalsekretärin Nicola Beer im letzten Teil des AIZ-Parteienchecks und positioniert sich klar für die Förderung von Wohneigentum. In der jetzt endenden Legislaturperiode sei das Thema stark vernachlässigt worden. Die Liberalen wollen sich für eine Reform der Grunderwerbssteuer einsetzen und einen Freibetrag bei eigen genutztem Wohnraum von bis zu 500.000 Euro einführen. Als einzige Partei im AIZ-Parteiencheck spricht sich die FDP klar und deutlich für die Abschaffung der Mietpreisbremse aus.

Was will Ihre Partei tun, um den Wohnungsneubau anzukurbeln? Gibt es neue Konzepte/Ideen?

Es gibt eine Reihe von Maßnahmen, die wir ergreifen wollen, um den dringend benötigten Wohnungsneubau anzukurbeln: Die mangelnde Bautätigkeit hat ihre Ursachen in den teilweise horrenden Erhöhungen von Grunderwerbssteuer und Grundsteuer, den überzogenen Vorschriften im Bereich des Bauens, und der mangelnden Flächenausweisung. Ein weiteres Ärgernis sind die langwierigen Genehmigungsverfahren.
Ferner sind die steuerlichen Rahmenbedingungen für Investitionen in den Wohnungsbau nicht attraktiv. Hier wollen wir die Bedingungen verbessern und die lineare Abschreibung von zwei Prozent auf drei Prozent erhöhen. Damit wollen wir Anreize zum Bauen setzen, weil Investitionen besser steuerlich geltend gemacht werden können. Außerdem fordern die Freien Demokraten eine Zweckbindung der Bundesmittel zur Wohnungsbauförderung. Vor allem in deutschen Großstädten fehlen tausende Wohnungen, gerade auch für die mittleren Einkommensbezieher, und der Bedarf wächst von Jahr zu Jahr. Um diesen Engpass zu bekämpfen, stellt der Bund jährlich rund 500 Millionen Euro zur Verfügung. Anstatt damit die dringend benötigten Wohnungen zu bauen, versinken diese Gelder aber zum Teil in den Kassen der Länder und Städte. Geld, das zur Errichtung von Wohnungsbau zur Verfügung gestellt wird, muss auch dafür eingesetzt werden.

Teilweise überzogene Anforderungen an Energieeffizienz, Brand-und Schallschutz, Sturm-und Erdbebensicherheit überteuern das Bauen zusätzlich. Zudem muss die Zurückhaltung bei der Ausweisung von Bauland besonders in der Nähe von Ballungsräumen aufgegeben werden.

Was plant Ihre Partei, um den Wohneigentumserwerb zu befördern?

Wir Freie Demokraten wollen bei der Grunderwerbsteuer einen Freibetrag von bis zu 500.000 Euro einführen. Denn die Steuertreiberei der Bundesländer macht es vielen Bürgerinnen und Bürgern aus der Mittelschicht fast unmöglich, Wohneigentum zu erwerben. Einige Bundesländer haben zwischen 2006 und heute ihren Grunderwerbsteuersatz fast verdoppelt: Von dreieinhalb auf sechseinhalb Prozent.
Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro fallen dann fast 20.000 Euro zusätzlich für die Grunderwerbsteuer an. Mit dem vorgeschlagenen Freibetrag würde die Grunderwerbsteuer in diesem Fall auf null sinken. Der Freibetrag soll kumulativ auf beliebig viele Kaufvorgänge verwendbar sein. So wollen wir die Möglichkeit einräumen, sukzessive Wohnungseigentümer aufzubauen, etwa indem man sich grunderwerbsteuerfrei zunächst eine günstige, kleine Immobilie kauft, den dann noch verbliebenen Teil des Steuerfreibetrags aber später für eine weitere Immobilie, z.B. beim Erwerb eines Einfamilienhauses für die mittlerweile gegründete Familie nutzen kann. Die verschärfte Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie macht ebenfalls für Viele den Traum eines Eigenheims zunichte; wir wollen sie auf ein vernünftiges Maß zurückführen. Eine Verbesserung der starren Vorgaben gerade für jüngere und ältere Kreditnehmer sowie ein zu eng geforderter Rückzahlungszeitraum sollten einer Überprüfung unterzogen werden.

Wie steht Ihre Partei dazu, dass die Mehrzahl der Bundesländer die Grunderwerbssteuer seit Jahren sukzessive anhebt?

Lediglich 45% der Haushalte in Deutschland leben in den eigenen vier Wänden. Ein Grund dafür sind der hohe Eigenkapitalbedarf und die hohen Erwerbsnebenkosten. Während in den Niederlanden für den Kauf einer Immobilie im Wert von rund 250.000 Euro Erwerbsnebenkosten in Höhe von rund 6.500 Euro anfallen, sind es in Deutschland etwa 29.000 Euro. Eine ganz wesentliche Position ist dabei die Grunderwerbsteuer, die in den vergangenen Jahren stets nur eine Richtung kannte: Nach oben, so dass der Grunderwerbsteuersatz mittlerweile in einigen Bundesländern bei 6,5 Prozent liegt. Eine Reform der Grunderwerbssteuer ist daher dringend erforderlich. Wie bereits erwähnt, wollen wir deshalb den Freibetrag bei der Grunderwerbssteuer bei eigen genutztem Wohnraum von bis zu 500.000 € einführen. Denn durch die zwischenzeitlich unterschiedslos hohe Grunderwerbssteuer wird Wohnen per Gesetz teurer und erwünschter bezahlbarer Mietwohnraum weiter erschwert.

Die Mietrechtsnovellen der vergangenen beiden Jahre haben zwar für viel Aufmerksamkeit gesorgt, die Preisentwicklung wurde dennoch nicht beeinflusst. Im Umkehrschluss wurden jedoch Investoren verunsichert. Wie wollen Sie in der nächsten Legislaturperiode mit dem Mietrecht umgehen?

In den vergangenen Jahren wurden erhebliche Fehlentscheidungen zu Lasten des Wohnungsmarktes getroffen. So wurde mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz 2015 eine Begrenzung der sogenannten Wiedervermietungsmieten eingeführt und damit ein zentraler Marktmechanismus untergraben, besonders aber auch ein Stück Vertrauen in das Investment in den sehr langfristigen und wenig ertragreichen Mietwohnungsmarkt beschädigt. Dies wird den Mietwohnungsbau mittelfristig beschädigen und bei späterem höherem Zinsniveau jegliche Attraktivität nehmen.

Wir Freie Demokraten wollen eine Kostenbremse bei Steuern, Abgaben und bürokratischen Auflagen im Bereich des Wohnens. Dazu gehört neben den zunehmend immer höheren Grundsteuern, welche besonders die Mieter belasten, auch die sogenannte Mietpreisbremse. Wir Freie Demokraten wollen sie abschaffen, denn sie ist tatsächlich eine Wohnraumbremse: sie verhindert Investitionen in mehr Wohnraum und schafft nur noch Wohneigentum für kapitalstarke Anleger. Sie gibt neben dem Vertrauensverlust ein langfristig negatives Signal an Investoren, die nachhaltige, verlässliche Rahmenbedingungen benötigen.
Zudem wollen wir die Vermietung für private Vermieterinnen und Vermieter vereinfachen, die nicht hauptberuflich vermieten. Denn eines gehört hier herausgestellt: nebenberuflich Vermietende stellen etwa zwei Drittel aller Mietwohnungen in Deutschland und tragen damit wesentlich zur Wohnraumversorgung bei. Private Vermieterinnen und Vermieter, die nur zwei bis drei Wohnungen zur Verfügung stellen, wollen in der Regel auch keine unverhältnismäßig hohen Renditen erzielen. Anders als gewerbliche Vermieter können sie jedoch die vielen technischen und rechtlichen Anforderungen oft nicht erfüllen, weshalb die Gefahr besteht, dass sie sich aus dem Mietwohnungsmarkt zurückziehen. Um dies zu verhindern, wollen wir Gesetze und Verordnungen zur Vermietung dahingehend prüfen, welche Anforderungen an privat langfristig Vermietende gegebenenfalls entfallen können und unnötige Kostentreiber sind.

Beim Klimaschutz ist die Wohnungswirtschaft Pionier und Partner der Politik. Im Neubau sind die Anforderungen an die energetische Ausstattung hoch. Bei den Bestandsimmobilien ist bislang auch viel in die Modernisierung investiert worden. Die weiteren Investitionen in diese Immobilien zeigen sich zwar nur wenig effizient, verursachen aber hohe Kosten, die am Ende der Mieter mittragen muss. Wie wollen Sie an der Stelle den Klimaschutz im Gebäudebereich gestalten?

Höhere energetische Anforderungen verteuern den Neubau von bezahlbarem Wohnraum, machen diesen meist kaum möglich. Hier sollte genauso wie bei der Sanierung von Bestandsimmobilien ein vernünftiges Maß eingehalten werden. Der Wohnungsmarkt kann nur durch ein größeres Angebot, also deutlich mehr Neubau entspannt werden. Zusätzliche Regulierung schafft keine einzige Wohnung mehr, reduziert aber die Anreize für den Neubau und bremst ihn damit. Die Politik sollte sich besser darauf konzentrieren, übertriebene Bauauflagen (zum Beispiel die letzte Verschärfung der Energieeinsparverordnung) zu reduzieren beziehungsweise nicht ständig neue aufzusatteln. Die immer weiter zunehmende Verschärfung der Energieeinsparverordnung ( EnEV) zählt zu den wesentlichen Kostentreibern im Wohnungsbaubereich und treibt häufig auch die  Bestandsmieten unnötig hoch, oft noch mit nicht nachhaltigen Materialien. Die Freien Demokraten fordern daher während eines dreijährigen Moratoriums zu evaluieren, welche volkswirtschaftlichen, gesundheitlichen und umweltpolitischen Folgen durch das EnEV verursacht wurden, und wo und wie sinnvolle energetische Änderungen überhaupt zumutbar und bezahlbar sind bei so unterschiedlichen Lagen und demoskopischen Zuständen.

Wollen Sie, dass der Käufer einer Immobilie eine verlässliche Fachberatung durch den Immobilienmakler bekommt? Sehen Sie, dass das aktuell in der parlamentarischen Beratung befindliche Gesetz zur Berufszulassung von Maklern und Verwaltern ein geeignetes Instrument dafür ist?

Ich sehe keinen Bedarf für eine solche zusätzliche Regulierung, auch wenn die Anforderungen an die fachliche Qualifikation hoch sind. Immobilienmakler können sich auch heute schon durch verschiedene berufsspezifische Aus- und Weiterbildungen qualifizieren und den Verbraucher über diese Weiterbildungen informieren, um seine Qualifikation zu untermauern. Mit dem neuen Gesetz gelten Fortbildungsverpflichtungen zukünftig für alle Immobilienmakler und Immobilienverwalter. Immobilienverwalter müssen zusätzlich eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Die Fortbildungsverpflichtung muss alle drei Jahre mit insgesamt 20 Stunden nachgewiesen werden. Es wird dementsprechend zu prüfen sein, ob nicht der ursprünglich angedachte Sachkundenachweis dasselbe Niveau an Transparenz und Qualitätssicherung gegenüber dem Verbraucher darstellt, wie die nun eingeführte Fortbildungspflicht. Auch die Mitgliedschaft in fachspezifischen Verbänden, insbesondere beim IVD ist ein Qualitätsmerkmal, da dort z.B. eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung Voraussetzung der Mitgliedschaft ist. Entsprechende zusätzliche Qualifikationen und Qualitätsmerkmale können im Markt und gegenüber Kunden herausgestellt werden und ermöglichen diesen die Auswahl eines qualifizierten Immobilienmaklers. Gleiches gilt für Hausverwalter, die sich außerdem zusätzlich nunmehr nach § 34c der Gewerbeordnung anmelden müssen. Ein einwandfreies Leumundszeugnis sollte allerdings vorliegen.

Wohnen Sie zur Miete oder Eigentum? Warum?

Ich wohne im eigenen Haus. Angesichts des aktuellen Zinsniveaus halte ich Wohneigentum mehr denn je für eine geeignete Wertanlage und wichtigen Bestandteil einer sinnvollen und notwendigen Alterssicherung. Es ist im Übrigen – durch meine Restschuldversicherung im Falle meines Todes – für mich eine wichtige Vorsorge für meine Kinder. Auch ermuntert es zum Ansparen, was nicht jeder immer gerne im Auge behält.

Wen wünschen Sie sich als Koalitionspartner?

Unser Ziel ist es, möglichst wieder mit einer überzeugenden Mannschaft stark in den Bundestag einzuziehen. Denn wir wollen endlich die Themen auf die Agenda setzen, die in den letzten vier Jahren vernachlässigt worden sind. So wollen wir z.B. den Eigentumsschutz und den Eigentumserwerb stärken: wir wollen ein Volk der Eigentümer statt Volkseigentum. Viele Bürger haben das Gefühl, dass ihre Alltagsprobleme von der Politik nicht wahrgenommen werden. Dagegen wollen wir Freien Demokraten angehen. Mehr Investitionen in Bildung, Innovation und Infrastruktur, mehr Mut zur Sozialen Marktwirtschaft und ein wieder durchsetzungsfähiger Rechtsstaat sind unser Ziel. An Koalitionsastrologie will ich mich jetzt nicht beteiligen.