Anzeige | Worauf es in den Immobilienfirmen 2019 ankommt – Die Datenschutz-Police unterstützt

2. August 2019


Die DSGVO wird ein Jahr alt. Viele Immobilienfirmen haben rechtzeitig zur Einführung des neuen Datenschutzrechts die Standards erhöht und den Datenschutz aktiver in das Tagesgeschäft einbezogen. Dass dies nicht immer ausreichend ist, zeigen die Verfahren, die von den Aufsichtsbehörden geführt werden.

Von Rechtsanwalt Sven Johns

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Beschwerdeverfahren eingeleitet

In Berlin und Brandenburg haben die Landesdatenschutzbeauftragten auch gegen Immobilienfirmen Überprüfungsverfahren wegen Datenschutzverstößen eingeleitet. Im Mittelpunkt steht die Erhebung und Weiterleitung von personenbezogenen Daten von Immobilienkunden.

Mietselbstauskunft

Besonders die Einholung von Auskünften von Mietinteressenten interessiert die Aufsichtsbehörden. Falsche Mietselbstauskunftsformulare, bei denen zu viele Daten zu früh abgefragt werden, werden von den Behörden sehr kritisch gesehen.

Weiterleitung von Daten

Welche Daten werden von den Immobilienfirmen an Dritte weitergegeben? Diese Frage beschäftigt die Aufsichtsbehörden bei Einladungen zu WEG-Versammlungen per E-Mail oder bei der Weiterleitung von Mieterdaten beim Verkauf von vermieteten Eigentumswohnungen. Hier ist das Gebot der Stunde die Anonymisierung von personenbezogenen Daten vor der Weiterleitung.

Datenschutz-Police unterstützt Immobilienfirmen

Die Datenschutz-Police, ein Partner des IVD Berlin-Brandenburg, unterstützt alle Immobilienmakler und Verwalter in den praktischen Fragen des Datenschutzes. Mit Video-Tutorials können Mitarbeiter in den Immobilienfirmen ihre Pflicht-Schulung im Datenschutz durchführen. In Webinaren werden praktische Fragen zum Datenschutzrecht und der Umsetzung erörtert. Mustertexte und Formulierungshilfen erleichtern die Erstellung von Vertragsergänzungen, Einwilligungen etc. In Sprechstunden werden Einzelfragen mit den Makler- und Verwalterbüros geklärt.
Alle Erfahrungen aus den laufenden Beschwerdeverfahren und den Anforderungen der Aufsichtsbehörden gehen in die praktischen Tipps zum Umsetzung und die Themen-Monate wie „Immobilienwerbung“ oder „Vermietung und DSGVO“ ein.

Weiterbildungsverpflichtung erfüllt

Dabei werden die Video-Tutorials und Webinare so gestaltet, dass diese auch zur Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter gem. § 34c GewO und § 15b MaBV genutzt werden können.

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www.datenschutz.immobilien