Bestellerprinzip und Deckelung der Maklerprovision vom Tisch

5. September 2019


Die Sommerpause im politischen Berlin ist beendet. Die Große Koalition lebt noch. Und um das zu unterstreichen, hat die Bundesregierung ein neues wohnungspolitisches Paket auf den Weg gebracht. Es war schon absehbar, dass der regulierende Zeitgeist auch bei diesem jüngsten Maßnahmepaket Einzug halten wird. Aber es gibt auch gute Nachrichten: Dem sogenannten Bestellerprinzip bei Kaufimmobilien und einer Deckelung der Maklerprovision wurde eine klare Absage erteilt. Dennoch sollen die Maklerkosten künftig reguliert werden.

Politisches Wort von Jürgen Michael Schick, IVD-Präsident

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Aus IVD-Sicht ist der Beschluss der Koalition von herausragender Bedeu­tung. Nachdem das sogenannte Besteller­prinzip monatelang durch das poli­tische Berlin spukte, hat sich die Bundes­regierung nun grund­sätzlich auf eine Teilung der Makler­provision zwischen Käufer und Verkäufer geeinigt. Die Doppel­tätigkeit bleibt erhalten, was auch eine gute Nachricht ist. Der Kern der Neu­regelung besteht darin, dass derjenige, der den Immobilien­makler zuerst beauftragt hat, mindestens so viel zahlen muss wie die andere Partei. Zudem soll es aber auch möglich sein, dass der Kaufinteressent, der einen Suchauftrag erteilt, den Makler alleine bezahlt. Makler, die bisher mit der Innen­provision gearbeitet haben, können das auch weiterhin tun.

Zwar trägt dieser Beschluss nicht der Individualität der unterschiedlichen Immobilienmärkte und -transaktionen Rechnung, die eben keine Regulierung, sondern Flexibilität auch bei der Gestal­tung des Maklerhonorars nötig macht. Aber es ist zumindest ein Ergebnis, das dem Leitbild des Immobilienmaklers entspricht, der als Mittler zwischen Verkäufer und Käufer auftritt und beide Seiten nach bestem Gewissen berät. Nicht ohne Grund ist die Teilung der Provision schon heute gelebte Praxis in der Mehrheit der Bundesländer.

Die Auswirkungen eines Besteller­prinzips, in dessen Folge in der Regel wohl Verkäufer für die volle Provision hätten aufkommen müssen, wären gravierend gewesen, sowohl für die Maklerbranche als auch für den Ver­braucher­schutz. Wenn die Provision dagegen künftig überall geteilt wird und — im Idealfall — die Beauftragung des Maklers weiterhin beidseitig möglich sein wird, kann der Makler auch in Zukunft für einen fairen und transparenten Markt sorgen und für seine gute Arbeit gut entlohnt werden.

Der IVD und seine Mitglieder haben sich in den vergangenen Monaten vehement gegen das sogenannte Bestellerprinzip gewehrt. Gemeinsam haben wir unzählige Gespräche geführt, Briefe an Minister, ihre Staatssekretäre und an Bundestags- und Landtagsabgeordnete geschrieben. Außerdem haben wir gemeinsam eine erfolgreiche Petition initiiert. Selten zuvor gab es in unserem Verband eine solche Mobilisierung. Dass ein harter Einschnitt mit einem Gesetz­entwurf à la Bestellerprinzip doch noch abgewendet werden konnte, ist ein Verdienst von allen, die sich engagiert haben. Für diesen Einsatz möchte ich mich ausdrücklich bei allen Mitgliedern bedanken. Ich bin stolz auf unseren lebendigen Verband.

Und ja, am liebsten wäre uns gewesen, wir wären von jeglicher Regulierung verschont geblieben. Aber ehrlicherweise muss man auch sagen: der Zug nahm Fahrt auf und war nicht mehr aufzuhalten. Spätestens als im Wohngipfel-Papier vor gut einem Jahr auf Drängen der SPD und zur Fortsetzung der Großen Koalition die Reduzierung der Maklerkosten aufgenommen wurde.

Nun wird ein Gesetzentwurf vorbereitet, der das parlamentarische Verfahren erst noch durchlaufen muss. Bei der Ausgestaltung des Gesetzes wird sich der IVD ebenso engagiert einbringen, um etwaigen Einschränkungen durch die Hintertür vorzubeugen. Dieser Prozess der parlamentarischen Beratungen wird sich voraussichtlich bis 2020 hinziehen, sodass wir davon ausgehen können, dass die Regelung frühestens Mitte 2020 in Kraft tritt — vorausgesetzt, die Große Koalition hält.

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