Cyber-Risiken: Teuer und unterschätzt!

17. Juli 2019


Wer davon ausgeht, dass es nur die Großen „erwischt“, der irrt. In Deutschland wurde in den letzten zwei Jahren jedes zweite kleinere Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern Opfer einer Cyberattacke (Quelle: Digitalverband Bitkom). Dieses Risiko kann schnell eine existenzielle Bedrohung darstellen. Denn: Ein Cyberschaden verursacht bei diesen Unternehmen einen durchschnittlichen Schaden von über 50.000 Euro. Durch die zunehmende Digitalisierung umfasst auch das Geschäft mit und rund um Immobilien zahlreiche Cyber-Risiken.

Von Thomas Wirth

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Die Arten der Cyberkriminalität sind vielfältig und werden im Laufe der Zeit leider immer umfangreicher. Nie war es so leicht wie heute, im Internet Anleitungen und Tools für eine Cyber-Attacke zu finden. Durch den einfachen Zugang zu den Informationen kann also nicht mehr nur der IT-Freak im Keller, sondern theoretisch auch Ihr Nachbar zum Täter werden. Erwartungsgemäß wird die Internetkriminalität von Jahr zu Jahr noch weiter ansteigen. So leicht man zum Täter werden kann, so schnell kann man jedoch leider auch zum Opfer werden.

Unter den Begriff Cyberkriminalität fallen unter anderem die folgenden Punkte:

  • Mailbomben (organisiertes Verschicken einer Vielzahl von Mails, die zu Serverüberlastungen führen)
  • DoS-Attacke (Denial of Service: Dienstblockade aufgrund einer Überlastung von Infrastruktursystemen)
  • Datenmissbrauch (betrügerischer Missbrauch von sensiblen Daten, zum Beispiel Bankverbindung)
  • Datensabotage (Beschädigung, Veränderung oder Löschen von Daten)
  • Digitale Erpressung (zum Beispiel Blockade eines Rechners, die erst gegen Bezahlung aufgehoben wird oder angedrohte Veröffentlichung sensibler Kundendaten)

Aus einem Opfer wird schnell ein Mitschuldiger

Doch neben den enormen Schadenhöhen, die auf einen selbst zukommen können, gibt es noch weitere Gefahren, die die Internet­kriminalität mit sich bringt. Wird man beispielsweise Opfer eines Datendiebstahls und werden hierbei beispielsweise persönliche Kundendaten entwendet, kann man hierfür haftbar gemacht werden. Stellt das Gericht fest, dass man die Daten nicht entsprechend gesichert und dem Täter den Zugang ermöglicht hat, werden die Schaden­ersatzforderungen des geschädigten Dritten nicht lange auf sich warten lassen.

Die Rechtsprechung vertritt einen klaren Standpunkt: wer zum Beispiel durch unzureichende Sicherung seines Datenbestandes die Schädigung eines Dritten begünstigt, ist mitschuldig (siehe unter anderem EU Datenschutz-Grundverordnung, § 202a ff StGB)!

Möchten Sie Ihr Unternehmen ernsthaft vor den finanziellen Folgen von Cyber-Risiken schützen, müssen sowohl Eigen- und auch Fremdschaden abgesichert werden.

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