Die Mietpreisbremse sinnvoll nutzen

11. Februar 2019


Während das Mietrecht erneut überarbeitet wurde, zieht sich die Umsetzung der Maßnahmen für mehr Wohnungsbau weiter hin. Zeit, kreativ zu werden – mit einer anderen Art Verschärfung der Mietpreisbremse.

Von Jürgen Michael Schick, IVD-Präsident

Es ist schon ein bisschen bezeichnend, dass das neue Jahr ausgerechnet mit dem Inkrafttreten der Verschärfung der Mietpreisbremse begonnen hat. Seit dem 1. Januar müssen Vermieter, die sich auf eine der Ausnahmen zur Mietpreisbremse berufen wollen – etwa eine über dem Grenzwert liegende Vormiete –, dies dem Mieter vor Abgabe seiner Unterschrift mitteilen. Über den Sinn der Mietpreisbremse ist schon viel gesagt und geschrieben worden: Wissenschaftler haben wiederholt darauf hingewiesen, dass es nicht sinnvoll ist, der Knappheit eines Gutes dadurch begegnen zu wollen, dass man den Preis niedrig hält und infolgedessen die Nachfrage anheizt. Langfristig lässt sich Knappheit nur beheben, indem das Angebot ausgeweitet wird. Was allerdings nur die Wenigsten wissen: Dies war auch den Schöpfern der Mietpreisbremse völlig klar.

Wie die Gesetzesbegründung zeigt, sollte die Mietpreisbremse nur für einen Übergangszeitraum gelten, um während dieser Zeit den Neubau von Wohnungen ankurbeln zu können. Müßig, zu erwähnen, dass dieser Teil des Plans allerdings eher vernachlässigt wurde. Um den Wohnungsbau tatsächlich anzukurbeln, müssten die Engpässe beseitigt werden. Dabei handelt es sich um die Kapazitäten der Bauunternehmen, die Dauer der Baugenehmigungen und vor allem den Mangel an bebaubaren Grundstücken.

Die Bauunternehmen bemühen sich, ihre Kapazitäten Schritt für Schritt aufzustocken. Die Baugenehmigungsverfahren könnten insbesondere durch eine Digitalisierung beschleunigt werden. Hierzu muss als erstes die Möglichkeit geschaffen werden, Bauanträge digital einzureichen. Dies würde aber noch nicht reichen. Im Ergebnis muss eine Plattform geschaffen werden, auf der der Bauantrag von allen beteiligten Stellen gleichzeitig eingesehen und bearbeitet werden kann. Die Bauämter sind bislang ein Flaschenhals. Dafür sind freilich nicht die Mitarbeiter der Bauämter verantwortlich, sondern deren Strukturen. Jene sind durchaus optimierbar – man muss es nur wollen.

Das Wichtigste aber ist, dass mehr Bauland bereitgestellt werden muss. Hier stehen vor allem die Kommunen in der Verantwortung, die den Wohnungsbau häufig durch die Aufstellung von Bebauungsplänen verzögern, statt ihn zu fördern. Um eine Verbesserung herbeizuführen, müsste die Bebaubarkeit vereinfacht werden, was wiederum eine Änderung des Baugesetzbuchs erfordert. Aus der Immobilienwirtschaft liegen dafür mehrere sinnvolle Vorschläge auf dem Tisch, etwa in solcher Art, dass eine Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht nur für den Bau von Flüchtlingsunterkünften, sondern auch für den Wohnungsbau zulässig ist. Doch trotz aller politischen Beteuerungen, den Wohnungsbau zu vereinfachen, sind substanzielle Fortschritte seitens des Gesetzgebers bislang Mangelware.

Es gäbe auch eine andere Möglichkeit, Druck auf die Kommunen auszuüben, Wohnungsbau in größerem Umfang zu ermöglichen. Die Bundesländer nämlich könnten die Kommunen in die Pflicht nehmen – mit der Mietpreisbremse hätten sie sogar das passende Druckmittel. Es kann schließlich nicht sein, dass in Gemeinden die Mietpreisbremse gilt, weil Wohnungen knapp sind, dieselben Gemeinden aber gleichzeitig den Neubau von Wohnungen behindern. Die Länder könnten daher von sich aus prüfen, welche Gemeinden zu wenig neues Bauland ausweisen – und die Mietpreisbremse in jenen Kommunen aufheben. Es wäre eine andersartige, wesentlich sinnvollere Verschärfung der Mietpreisbremse.

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