Meine Meinung zum Bestellerprinzip bei Kaufimmobilien

16. April 2019


Liebe Leserinnen und Leser, in unserer Rubrik „Meine Meinung…“ finden Sie Leserbriefe, Mails und Statements zu jenen Themen, die in der Immobilienwirtschaft besonders heiß diskutiert werden. Zum Bestellerprinzip äußern sich dieses Mal Branchenvertreter sowie Politiker und erklären, was sie davon halten und warum.

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Foto Yvonne mit Vogelhaus klein

Yvonne Laage
Laage Immobilien | Apensen

„Ich finde es traurig, dass von der Politik nicht bedacht wird, dass keinesfalls alle Verkäufer von Häusern vermögende Menschen sind. Durch ein Bestellerprinzip würden Verkäufer, die oft Ihr Haus lebenslang abbezahlt haben und nun um Ihre Rente aufzubessern verkaufen, benachteiligt werden. Besonders in den dörflichen Regionen würde das zu einem falschen Ungleichgewicht führen. Als Immobilienmakler fühle ich mich beiden Seiten verpflichtet und lebe dies schon seit Jahren, mit einer fairen Teilung der Provision. Aus meiner Sicht ist ein gesetzliches Eingreifen nicht nötig. Würde die Politik wirklich eine Entlastung der Käufer wollen, dann soll sie sich mit dem stetigen Anstieg der Grunderwerbsteuer und eventuellen Freibeträgen beschäftigen.“

Jancke

Gerd Jancke
Gerd Jancke GmbH | Baden-Baden

„Wir beraten Käufer und Verkäufer gleichermaßen. Ein detaillierter Blick auf unsere tägliche Arbeit und man erkennt schnell, dass wir im Grunde aktiven Verbraucherschutz leisten. Auch unbedarfte Käufer haben einen Anspruch auf Beratung. Es kann nicht sein, dass wir für diese Leistung vom Käufer nicht mehr bezahlt werden dürfen. Die Politik macht uns mit Ihrem Gesetzentwurf zum Lakaien des Verkäufers. Diese einseitige Ausrichtung entspricht in keiner Weise dem Wesenszug versiert arbeitender Immobilienmakler. Unserer Verpflichtung gegenüber Käufer und Verkäufer tragen wir hier im Übrigen auch mit der Teilung der Provision Rechnung. Von alledem einmal abgesehen, ist die Maklerprovision ohnehin keine wohnungspolitische Stellschraube.“

Bahr

Bärbel Falkenberg-Bahr
Immobilienservice Bärbel Bahr | Böblingen

„Seit dem Wohngipfel im September 2018 in Berlin versucht Frau Barley von der SPD mit der geplanten Einführung des Bestellerprinzips für Kaufimmobilien quasi meine Existenz zu zerstören. Somit ist meine Firma, die heute 35 Mitarbeiter umfasst, ebenso wie viele andere große Maklerbetriebe und Banken-Makler, extrem existenzgefährdet.
Viele Politiker verstehen die Folgen ihrer Forderungen überhaupt nicht und missachten auch alle Warnungen der Fachleute. Das zeigt sich deutlich an dem vor drei Jahren eingeführten Bestellerprinzip für Mietimmobilien. Der Wegfall dieser Dienstleistung der Makler für Mietinteressenten hat zur Folge, dass genau dem Klientel, welches man damit schützen wollte, die Möglichkeit genommen hat, über einen Makler eine Wohnung zu finden. Und profitiert hat von diesem Gesetz keiner, besonders nicht die Mieter. Für unsere Branche führt das bis heute zu großen Einbußen und die Wahrnehmung in den Medien ist entsprechend.
Die Einführung des Bestellerprinzips für Kaufimmobilien bringt keinerlei Verbraucherschutz. Also wieder genau das Gegenteil dessen, was Frau Barley mit ihrem Gesetzesentwurf bezwecken will. Das vielseitige und zeitaufwendige Leistungsspektrum der Makler richtet sich nicht nur an Verkäufer, sondern in vielen Teilen auch an Käufer. Im Fall der Umsetzung des Bestellerprinzips, würde diese Käufer-Leistung nun wegfallen und damit der Verbraucherschutz eindeutig gefährdet.
Und wenn heute Frau Barley erklärt, dass ein Makler grundsätzlich und für den Käufer ohnehin nur wenig zu tun hat, dann kann ich dazu nur sagen, dass sie gerne einmal mit meinem 14 Stunden Tag tauschen darf. Und das sieben Tage in der Woche. Im letzten Jahr haben wir mehr als 10.000 Beratungsgespräche geführt.“