SPD will in neuen Dialog zur Einführung eines Sachkundenachweises eintreten

25. Juni 2020


Michael Groß, SPD-Bundestagsabgeordneter und Mitglied im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, verteidigt im AIZ-Interview das Gesetz zur Teilung der Maklerkosten, das am 14. Mai 2020 im Bundestag beschlossen wurde. Er kündigt an, das Thema Berufszulassungsvoraussetzung für Immobilienmakler neu anstoßen zu wollen.

Interview von Heiko Senebald

AIZ: Das Gesetz zur Teilung der Maklerkosten wurde im Bundestag beschlossen. Sind Sie zufrieden mit dem Kompromiss?

Michael Groß: Ursprünglich hat meine Fraktion gefordert, das Bestellerprinzip — ähnlich wie beim Mietverhältnis — auch beim Immobilienkauf einzuführen. CDU/CSU haben dies vehement abgelehnt. Aber letztendlich ist das verabschiedete Gesetz in dieser Form ein guter Kompromiss geworden, weil es Nebenkosten tatsächlich senkt. Ein Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro sinkt die in der Regel zu entrichtende Maklercourtage von 28.000 auf 14.000 Euro. Eine Halbierung. Das ist eine große Hilfe vor allem für Haushalte mit niedrigerem und mittlerem Einkommen, die Wohneigentum erwerben wollen.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind in der gesamten Wirtschaft zu spüren. Zwei Drittel der IVD-Mitgliedsunternehmen berichten in einer aktuellen Umfrage von deutlichen Umsatzeinbußen und Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes durch die Corona-Krise. Für viele ist auch Kurzarbeit angesagt. In diesen schwierigen Zeiten trifft das Gesetz die Berufsgruppe jetzt noch zusätzlich. Musste das sein?

Die Frage des Zeitpunktes war für uns nicht relevant. Wir haben das Gesetz lange versprochen. Man muss aber auch deutlich sagen, dass die Immobilienunternehmen in den vergangenen Jahren große Gewinne beziehungsweise Einkünfte gerade in den Hotspots erzielten. Die Immobilienpreise stiegen stark an und damit auch die Maklercourtagen.

Uns geht es auch gerade in diesen schwierigen Zeiten darum, dass Wohneigentum gebildet und der Kauf erleichtert werden kann. Menschen, die vorhaben, eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus unmittelbar oder bald zu kaufen, sollen dabei nicht behindert werden. Wir haben in Deutschland 27 Millionen Bausparverträge, viele Familien haben sogar mehrere.

Meiner Familie übrigens auch. Das zeigt ja, dass viele Menschen Wohneigentum bilden wollen. Für die ist es natürlich wichtig, dass die Erwerbsnebenkosten gesenkt werden. Und manche davon wollen in den nächsten Wochen und Monaten kaufen, also schnell — davon profitieren dann natürlich auch wieder die Makler.

Viele Immobilienmakler bemängeln, dass bei der politischen Diskussion um das Gesetz zu sehr auf die Provision und zu wenig auf die Leistung abgehoben wurde. Können Sie das nachvollziehen?

Wir haben uns von Anfang an für einen sehr umfangreichen Sachkundenachweis als Berufszulassungsvoraussetzung für Makler stark gemacht. Leider ist uns die Umsetzung mit dem Koalitionspartner nicht gelungen. Ich bin sehr dafür, dass wir noch einmal in den Dialog eintreten, die notwendige Qualifikation und das Leistungsspektrum beschreiben, welches hinter den Angeboten der Immobilienmakler steckt. Das wäre auch Verbraucherschutz und letztlich auch ein Schutz der Makler, um sie vor Diskreditierung zu schützen.

Mit dem Gesetz zur Teilung der Maklerkosten sollen die Kaufnebenkosten gesenkt werden. Was unternimmt die SPD noch, um die Bildung von Wohneigentum zu fördern?

Wir haben unter anderem in die Koalitionsverhandlungen eingebacht, dass die Wohnungsbauprämie ab nächstes Jahr um 50 Prozent angehoben wird und auch die Einkommensgrenzen sich erhöhen. Damit erreichen wir eine große Zielgruppe. Das ist für uns ein wichtiges Instrument.

Dann müssen wir uns weiter Gedanken darüber machen, wie wir mit dem Thema Grund und Boden umgehen wollen. Wir haben als Bund dafür gesorgt — und das war insbesondere Einlassung der SPD, dass die BImA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, d.R.) öffentliche Grundstücke preiswerter zur Verfügung stellt, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, auch Wohneigentum.

Wir müssen auch darüber reden, dass öffentliche Grundstücke, sobald sie zur Verfügung stehen, dann hauptsächlich über Erbpacht angeboten werden und nicht nach dem Höchstpreisverfahren. Hier gibt es Überlegungen, dass man die Kommunen entsprechend unterstützen muss.

Und da ist noch die Grundsteuer C, die auch umgesetzt werden soll, um Grund und Boden vor Spekulationen zu schützen. Wir haben also einen ganzen Instrumentenkasten. Viel diskutiert wird natürlich auch die Grunderwerbsteuer…

…die auch für viele Kaufinteressenten eine große Hürde bei den Nebenkosten darstellt, wenn nicht sogar die größte Hürde.

Die Grunderwerbsteuer ist Ländersteuer und mit fast 16 Milliarden Euro eine große Steuerquelle. Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir prüfen wollen, ob wir Freibeträge für Ersterwerber einführen können.

Hier sind wir leider noch nicht weitergekommen. Denn im Endeffekt sind es die Länder, die das umsetzen müssen. Wir müssen hier nochmal in die Diskussion gehen. Ich bin aber ehrlich gesagt skeptisch, dass wir bis zum Ende der Legislaturperiode zu einem Ergebnis kommen. Notwendig wäre es auf jeden Fall, aber die Grunderwerbsteuer ist gerade jetzt zu Corona-Zeiten ein schwieriges Thema.

Nun planen Bundesjustizministerium und Bundesinnenministerium, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu erschweren. Aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion kommt Widerstand. Was halten Sie davon?

Das ist ein altes Thema der Sozialdemokratie. Wir wollen die Umwandlung von Miet- und Eigentumswohnungen erschweren, aber nicht gänzlich unmöglich machen.

Wir müssen noch genau definieren, was in Einzelfällen und in Absprache an Umwandlungen möglich sein soll. Insbesondere ist hier die Absprache mit den Städten wichtig, weil die ja sehr genau wissen, wo Wohnungsmangel herrscht.

Es gibt ja auch Regionen, in denen es unschädlicher ist, Wohnungen umzuwandeln. Aber auch da muss darauf geachtet werden, ob Gründe nur vorgeschoben oder Mieter übermäßig belastet sind. Für uns ist das ein wich-tiges Thema, was wir angehen müssen.

Konterkariert das nicht die Förderung von Wohneigentum?

Das ist kein Widerspruch. Umwandlungen sollen ja auch weiterhin möglich sein, da wo es für den Mietwohnungsmarkt nicht schädlich ist. Es ist eine Frage, bezahlbaren Wohnraum zu erhalten und nicht mehr Wohnungen vom Markt zu nehmen, wo sie doch eigentlich dringend benötigt werden.

Ich bin überzeugt, dass wir hier grundsätzlich einen besseren Mieterschutz brauchen, auch mehr regional abgestimmte Möglichkeiten, um Wohnungen umwandeln zu können oder nicht.

 

Foto: © Michael Groß