Versicherung für Feriendomizile

20. Juli 2017


Bei Ferienimmobilien sollte man auf Nummer sicher gehen und dafür sorgen, dass im Schadenfall die entsprechende Versicherung greift. Dabei spielt es eine Rolle, ob es sich um eine Eigentumswohnung oder ein ganzes Haus handelt. Auch der Standort der Immobilie ist von Bedeutung. Angelika Seebohm von der Funk Gruppe erläutert wie man seine Traumimmobilie am besten schützt. Von Angelika Seebohm

Wenn in diesen Tagen die Sommerferien beginnen, stehen Ferienwohnungen wieder hoch im Kurs. Ob ein Bungalow an der Ostsee, eine Finca in Spanien oder ein Apartment in London: Mehr als 1,2 Mio. Bundesbürger besitzen bereits eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus in Deutschland oder im Ausland.

Geerbt oder gekauft, der Trend zum Erwerb einer Immobilie hält weiter an. In den nächsten Jahren soll die Zahl der Feriendomizilbesitzer noch weiter zunehmen. Dies betrifft insbesondere solche, die ihre Immobilie vermieten und damit die Rendite ihres Objektes steigern wollen.

Für Schäden sind Ferienimmobilien allerdings ebenso anfällig wie das eigene Wohnhaus. Eine entsprechende Versicherung ist daher essenziell, um im Schadenfall finanziell abgesichert zu sein.

Wie schützt man sein Traumobjekt am besten?

Bei Eigentumswohnungen kümmert sich in den meisten europäischen Ländern die Wohngebäudeverwaltung um die Absicherung des Gebäudes und des Sondereigentums. Ob die Verwaltung eine Gebäude- und eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht für das Objekt abgeschlossen hat, sollte man sich durch Vorlage einer Versicherungsbestätigung nachweisen lassen. Als Wohnungseigentümer ist man daher in den meisten Fällen nur für den Abschluss einer Hausrat-Versicherung verantwortlich.

Hauseigentümer dagegen müssen selbst für die Absicherung von Gebäude, Hausrat und Haftpflicht sorgen. In Ländern wie Frankreich, Spanien und der Türkei, wo das Risiko von Naturkatastrophen und Erdbeben höher ist, müssen sie zusätzlich landesspezifische Pflicht- und Sonderdeckungen abschließen. Die Prämien dafür werden mit der Gebäudeprämie erhoben und von den Versicherern an die jeweilige lokale Institution abgeführt.

Schutz nach deutschem Standard

Für Ferienimmobilien im Inland lässt sich eine entsprechende Versicherung etwas leichter finden als für jene im Ausland. Außerhalb Deutschlands ist der Anbieterkreis für die spezifische Absicherung zumeist sehr klein. Vor allem andere Gesetze erschweren das Angebot. Damit hält sich auch der Wettbewerb der Versicherer in Grenzen, mit besonderen Angeboten um die Gunst der Kunden zu buhlen.

Zudem tragen die Versicherungsunternehmen durch die häufige Abwesenheit
der Eigentümer ein höheres Schadensrisiko. Die Folge: Günstige Prämien sucht man im Ausland vergeblich. Hinzu kommen sprachliche Barrieren beim Abschluss der Versicherung. Die erschweren nicht nur das Verständnis für die Versicherungsbedingungen, sondern machen sich insbesondere bei Verhandlungen mit dem Versicherer im Schadenfall bemerkbar.

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Angelika Seebohm – Prokuristin bei Funk und Leiterin des Bereiches Funk Affinity

 

Es ist daher empfehlenswert, auch sein ausländisches Feriendomizil in Deutschland zu versichern. Internetportale wie intasure.de helfen bei der Auswahl der richtigen Absicherung für Ferienimmobilien im In- und Ausland. Dort werden die Versicherungsverträge nach deutschem Recht und mit deutschem Gerichtsstand platziert. Versicherungsschutz wird derzeit für 41 Länder geboten und kann online oder über ein deutsches Servicecenter beantragt werden. Fremdvermietung und Leerstand stellen für den Risikoträger kein Problem dar.

Besonderes Highlight für Eigentümer, die ihre Immobilie gewerblich vermieten, ist die optionale Möglichkeit, unabsichtlich verursachte Schäden durch Mieter am Gebäude oder Hausrat mitzuversichern. Mit dem Abschluss einer Gebäudeversicherung erhält der Kunde zudem automatisch und prämienneutral eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung über fünf Millionen Euro, die den landesspezifischen Rechtsgrundlagen angepasst ist.

Wenn Ferienhausbesitzer dann die passende Versicherung gefunden haben, können sie nicht nur ihren Urlaub genießen, sondern auch ruhigen Gewissens wieder nach Hause fahren oder die Immobilie an Feriengäste vermieten.

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