Die Grundsteuer: wird sie weiter steigen?

9. Januar 2024


Bis zum Ablauf des Jahres 2024 wird die Grundsteuer noch auf Grundlage des Einheitswerts erhoben. Ab dem Jahre 2025 sind dagegen die neuen Grundsteuerwerte maßgebend. Ob die Grundsteuer dadurch steigen wird, steht noch nicht fest.

Von Hans-Joachim Beck

Die Erklärung zur Ermittlung des neuen Grundsteuerwertes musste in den meisten Bundesländern bis zum 31. Januar 2023 abgegeben werden. Derzeit sind die Finanzämter damit beschäftigt, die Grundsteuerwerte zu berechnen und entsprechende Bescheide zu erlassen. In den Bundesländern, die eigene, vereinfachte Modelle eingeführt haben, läuft dies ziemlich reibungslos. Die Bundesländer, die sich dem Bundesmodell angeschlossen haben, kämpfen jedoch mit dem Arbeitsaufwand und der Fülle der gegen die Bescheide eingelegten Einsprüche. Soweit die Einsprüche auf die Verfassungswidrigkeit des Bundesmodells gestützt werden, bleiben sie zunächst liegen.

Wird die Grundsteuer weiter steigen?

Ob die Grundsteuer wegen der neuen Grundsteuerwerte steigen wird, hängt davon ab, ob die Gemeinden ihre Hebesätze entsprechend anpassen werden. Denn zur Ermittlung der Grundsteuer wird der festgesetzte Grundsteuermessbetrag mit einem Hebesatz multipliziert, den jede Gemeinde selbständig bestimmt. Da die Grundstückswerte in den meisten Gebieten Deutschlands in den letzten Jahrzenten erheblich gestiegen sind, müssten die Gemeinden ihre Hebesätze entsprechend absenken, wenn das Steueraufkommen nicht ansteigen soll.

Dies ist jedoch nicht sehr wahrscheinlich. Die Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat durch eine Umfrage ermittelt, wie hoch die Hebesätze der Grundsteuer B in den Kommunen mit über 20.000 Einwohnern sind und dabei Daten von 701 Städten und Gemeinden erhoben. Im Jahre 2023 haben 103 Kommunen ihre Hebesätze angehoben. Allerdings haben auch acht Gemeinden ihren Hebesatz abgesenkt. In 25 Städten übersteigt er den Wert von 800 Prozent. Die Spannbreite der Hebesätze ist sehr groß und reicht von 80 bis 947 Prozent. Der durchschnittliche gewogene Hebesatz der Grundsteuer B steigt von 549 Prozent im Jahre 2022 um fünf Prozentpunkte auf 554 Prozent. Vor allem die Stadtstaaten weisen hohe Hebesätze auf. Nordrhein-Westfalen ist das Flächenland mit dem höchsten durchschnittlichen Hebesatz. Am geringsten fällt der durchschnittliche Hebesatz hingegen in Schleswig-Holstein und Bayern aus.

Ursache für die Anhebung der Hebesätze ist vor allem, dass die kommunale Finanzaufsicht vieler Länder die Kommunen zwingt, Lücken in ihrem Haushalt durch Anhebung der Steuern zu schließen. Vielen Kommunen geht es aber sicherlich auch darum, vorsorglich auf die neuen Grundsteuerwerte zu reagieren und zu vermeiden, dass die Hebesätze für das Jahr 2025 außergewöhnlich angehoben werden.

Grundsteuer stellt eine verlässliche Einnahmequelle dar

Unabhängig von den neuen Grundsteuerwerten werden die Kommunen genötigt sein, ihre Hebesätze für die Grundsteuer weiter zu erhöhen. Denn sie sind für die Daseinsvorsorge zuständig, deren Aufwand vor allem durch Personalkosten bedingt ist und deswegen zwangsläufig steigt. Hinzu kommen die Kosten für die Aufnahme und Integration von Geflüchteten. Eine weitere Erhöhung der Hebesätze für die Gewerbesteuer ist nur sehr begrenzt möglich, da dies die Attraktivität des Standorts verringern würde und die Betriebe sogar veranlassen könnte, die Gemeinde zu verlassen. Die Grundsteuer stellt dagegen eine zuverlässige Einnahmequelle dar. Da ihr Anteil an den Steuereinnahmen der Gemeinden von 14,8 Prozent im Jahre 2012 auf nur noch 11,4 Prozent im Jahre 2022 gesunken ist, liegt es nahe, dass die Kommunen die Steuereinnahmen aus der Grundsteuer anheben wollen.

Nach Ansicht des IVD sollten der Bund und vor allem die Länder eine Anhebung der Hebesätze verhindern, indem sie für eine bessere Finanzausstattung der Kommunen sorgen. Denn die Grundsteuer erhöht die Kosten für das Wohnen. Der Finanzbedarf der Kommunen sollte deswegen nicht durch die Grundsteuer, sondern die allgemeinen Steuereinnahmen gedeckt werden.