Bringt der Wohn-Gipfel, zu dem Bundeskanzler Olaf Scholz Ende September ins Kanzleramt eingeladen hatte, die Wende in der Wohnungsbaukrise? Der dort präsentierte 14-Punkte-Plan soll als Leitfaden dienen, um das Wohnungsangebot kurzfristig und deutlich zu erweitern.
Den Worten müssen nun auch die Taten folgen
Manche Maßnahmen, wie die Anhebung der Einkommensgrenze für die Eigentumsförderung und die Erleichterung der Umnutzung von Gewerbe- zu Wohnimmobilien, sind wichtige Schritte. Laut einer Studie des Bundesinstituts für Bau, Stadtentwicklung und Raumordnung gibt es durch eine solche Umnutzung ein Potenzial von 235.000 neuen Wohneinheiten. Wir konnten gemeinsam mit der BID erreichen, dass es dafür eine Förderung durch die KfW geben soll. All die im Maßnahmenpaket angekündigten Initiativen müssen jedoch noch umgesetzt werden. Einige Aspekte sind nicht ausreichend durchdacht. So können selbstnutzende Eigentümer die geplante degressive Gebäudeabschreibung nicht nutzen, da die selbstgenutzte Immobilie kein abzuschreibendes Wirtschaftsgut ist. Der IVD schlägt hier die Einführung eines Schuldzinsabzuges vor, um die monatliche Zinslast bei der Einkommensteuer geltend machen zu können. Dies wäre in Zeiten gestiegener Zinsen eine erhebliche Entlastung für alle, die Wohneigentum zur eigenen Nutzung erwerben wollen. Man könnte dieses Instrument „atmend“ gestalten, also beispielsweise nur die Zinskosten steuerlich anrechnen, die über einem Niveau von zum Beispiel zwei Prozent liegen. Sinken die Zinsen wieder, würde sich diese Entlastung ausschleichen.
Weitere politische Entscheidungen sind nötig
Der Gedanke, das in über 100 Kommunen bereits erfolgreich angewandte Förderkonzept „Jung kauft Alt“ auf eine bundesweite Förderung zu übertragen, ist sinnvoll, um die beiden Ziele der Eigentumsförderung mit Anreizen zur energetischen Sanierung zu koppeln. Das Förderprogramm muss so ausgestaltet sein, dass die anvisierte Zielgruppe, junge Familien, nicht gleich wieder mit zu hohen Anforderungen überfrachtet wird. Um auch Investoren die energetische Sanierung direkt nach dem Erwerb zu ermöglichen, muss das Steuerrecht beim sogenannten anschaffungsnahen Aufwand angepasst werden: Die Regelungen im § 6 Absatz 1 Nummer 1a Einkommenssteuergesetz führen dazu, dass Erwerber in den ersten drei Jahren nach dem Kauf nicht modernisieren. Wir setzen uns dafür ein, dass dieser Paragraf entweder gestrichen oder die Ausnahmeregelung auf energetische Modernisierungsmaßnahmen erweitert wird. Außerdem kämpfen wir für eine Entlastung bei der Grunderwerbsteuer, die Familien den Weg ins Eigenheim versperrt. Um die starren Fronten zwischen Bund und Ländern aufzubrechen, hat der IVD jetzt in die Debatte eine Klimakomponente eingebracht. Bei energetischen Modernisierungsmaßnahmen innerhalb von zwei Jahren nach dem Erwerb sollte die Grunderwerbsteuer gestundet und nach Vollendung der Maßnahmen erlassen werden. Bei einem Steuersatz von sechs Prozent und Erwerbskosten von 500.000 Euro könnten die Erwerber 30.000 Euro in energetische Maßnahmen investieren, anstatt sie für die Grunderwerbsteuer aufzuwenden. So wird die Eigentumsbildung erleichtert, der Gebäudebestand klimafreundlicher und das Handwerk mit Aufträgen unterstützt.
Deutschland ist bei Energieeffizienz vorn
Mit dem Blick über die nationalen Grenzen hinaus tritt die EU-Gebäuderichtlinie in den Fokus. Wir unterstützen, dass der Gebäudebestand auf Dauer klimaneutral wird. Das gelingt aber nur, wenn Menschen und Wirtschaft mitgenommen werden. Beim nationalen Gebäudeenergiegesetz hat die Politik gerade gezeigt, wie man es nicht machen sollte. Das darf mit der EU-Gebäuderichtlinie nicht noch einmal passieren, zumal die Auswirkungen für Gebäudeeigentümer noch gravierender wären. Wir sind hier als Immobilienunternehmer-Verband wachsam. Die Umsetzung der klimapolitischen Ziele sollte besser in die Hände der Mitgliedsstaaten gelegt werden. Hier bei uns in Deutschland ist das Bewusstsein für Nachhaltigkeit groß und bereits viel geleistet worden. Andere EU-Mitgliedsstaaten haben Nachholbedarf.
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